kapern
Erklärung:
seekriegsrechtlich erlaubte Kaperei treiben (zur Etymologie vergleiche Kaper).
sprachliche Erläuterung:
über Entrechtlichung des Worts in der Bed. 'etw. mit Gewalt oder List wegschnappen, sich einer Sache oder Person bemächtigen' (meist mit präp. weg-, hinweg-) vgl. Krünitz,Enzykl. 40 S. 634; DWB. V 184; TrübnerWB. IV 95; SchleswHWB. III 146; HelgolandWB. 378; Siebs,Helgoland 244.
Sachhinweis:
Kluge,SeemSpr. 422.
Wort danach: Kaperreglement
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten