Wort davor: Kaper

Kaperbrief
Erklärung: durch einen kriegführenden Staat ausgestellte und seekriegsrechtlich anerkannte Ermächtigung von Privatpersonen, Kaperschiffe auszurüsten und mit ihnen unter Einhaltung bestimmter völkerrechtlicher Regeln und unter staatlicher Überwachung feindliche, dh. unter der Flagge der feindlichen Staates fahrende, Seeschiffe, unter Umständen auch neutrale Schiffe aufzubringen (I 2 b) ( Kaperei).
vgl. 3Markbrief (I).
Sachhinweis: zB. Haberkern-Wallach2 327 und die Literatur bei Kaperei.

Wort danach: Kaperei

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