Wort davor: Kaper
Kaperbrief
Erklärung:
durch einen kriegführenden Staat ausgestellte und seekriegsrechtlich anerkannte Ermächtigung von Privatpersonen, Kaperschiffe
auszurüsten und mit ihnen unter Einhaltung bestimmter völkerrechtlicher Regeln und unter staatlicher Überwachung feindliche, dh. unter der Flagge der feindlichen Staates fahrende, Seeschiffe, unter Umständen
auch neutrale Schiffe aufzubringen (I 2 b) ( Kaperei).
vgl.
3Markbrief (I).
Sachhinweis:
zB. Haberkern-Wallach2 327 und die Literatur bei Kaperei.
- Belegtext:
privatpersonen, welche kaperschiffe auszurüsten vorhabens sind, müssen zu diesem behufe sich kaperbriefe ertheilen lassen. ... wer ohne diese auf kaperey ausgeht, wird als ein seeräuber angesehn
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 9 § 205
[weitere Angaben: ebd. f.]
- Datierung: 1806
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 89
- Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 886
Faksimile
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- Belegtext:
mit gueltigen kaperbriefen versehene kreuzer eines anerkannten seestaates [werden nicht als Seeräuber angesehen]
Datierung: 1817
Fundstelle: ProtBundesversamml. III 461
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 379, 778 u. 779
- Belegtext:
ist es doch ein schandfleck des voelkerrechts, daß ... im seekriege das friedliche privateigenthum gepluendert wird und die friedlichen kaufleute und schiffer der kriegfuehrenden voelker mit caperbriefen gegen einander gehetzt werden
Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 476
- Belegtext:
caper-briefe sind freibeuterscheine oder erlaubniß-scheine von einem landesherrn zur freibeuterei
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 78
- Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 213.
Wort danach: Kaperei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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