Kapellenvisitation
Erklärung:
mittels Besichtigung und Befragung durch Vertreter (Visitatoren) der oberen Kirchenbehörde durchgeführte Überprüfung der Verkündigungspraxis, der Vermögensverhältnisse und des Besitzstandes
einer 1Kapelle (I).
vgl.
Kirchenvisitation.
Wort danach: Kapellenvogt
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