Wort davor: Kapellentür
Kapellenturm
Erklärung:
Turm einer 1Kapelle (I), hier als Maß für die Bestimmung der Stromfreiheit.
- Belegtext:
antworten die wiltfurster, sei wiesen den sträm fry achthalben foiß ader so weidt, als der capellenthorn vff dem schloß zu Aldenar hoich ist, den minsten strame magh man wenden in den meisten vnd nit den meisten in den minsten
Datierung: 1518
Region/Autor/Textsorte:
Kreuzberg a.d.Ahr
Fundstelle: GrW. III 844
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kapellenuntertan
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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