Wort davor: Kapellschließer

Kapellschreiber
Erklärung: für die organisatorische Betreuung der fürstlichen (Musik-) 1Kapelle (III 2) zuständiger Hofbedienter.

Wort danach: Kapellenschulmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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