Wort davor: Kapell(en)prediger
Kapellenrechnung
Erklärung:
Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben einer 1Kapelle (I).
vgl.
Kirch(en)rechnung (I).
- Datierung: 1630
Fundstelle: Ortenau 27 (1940) 82
- Belegtext:
die fuehrung der kirchen- und capellen-rechnungen haben die visitatores einem kirchenjuraten, welcher eines guten lebens und wandels ist, auch wegen der einzunehmenden gelder
hinlaengliche caution bestellen kan, aufzutragen. und wie auf dessen thun und lassen der pastor jeden orts, so viel moeglich, genaue acht dahin mit zu geben hat, daß die einnahme und ausgabe gehoerig
berechnet werde, also hat selbiger an denjenigen orten, allwo es nicht zu aendern stehet, auch der cuester oder schulmeister die noehtige wissenschafft und geschicklichkeit eines registratoris nicht
haben moegte, die kirchen- und capellen-rechnungen gegen eine billigmaeßige erkenntlichkeit selbst zu fuehren
Datierung: 1727
Fundstelle: BrschwLO. I 444
- Belegtext:
alle kirchen- und capellen-rechnungen sollen ... vom 1. januarii sich anfangen und mit dem letzten decembris selbigen jahrs geschlossen werden
Datierung: 1734
Fundstelle: CCLuneb. I 593
- Belegtext:
befehlen wir, daß alle ... kapellenrechnungen nach dem angebogenen formular ... eingerichtet werden sollen
Datierung: 1784
Fundstelle: Scotti,Trier III 1357
- Datierung: 1803
Fundstelle: WeistNassau II 268
- Datierung: 1804
Fundstelle: Hagemann,PractErört. IV 67
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Wort danach: Kapellenrechnungswesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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