Wort davor: Kapellenpfleger
Kapellenpflegschaft
Erklärung:
(behördlich angeordnete) Vermögensverwaltung für eine 1Kapelle (I).
- Belegtext:
wie ohnordenlich, übermässig, ohnverantwortlich und grob, hie zeitlich und dort ewig, eß bei ... ihren gemeinen dorfsgeschäften, hayligen-, capellen- und waisenpflegschaften,
auch tailungen, heyratsabreden, übergaben, belehrungen und allerhand dergleichen abhandlungen in aufwendung der zehrungs- und anderer cösten in den wiertshäuseren ... dahergehe, daß hierdurch der arme in schaden gefiert werde
Datierung: 1683
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 548
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kapell(en)pfründe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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