Kapell(en)ordnung
Kapell(en)ordnung (I)
Erklärung:
schriftlich niedergelegte zusammenfassende Regelung der Rechtsverhältnisse einer 1Kapelle (I).
vgl.
Kirchenordnung (I).
Wort danach: Kapellenpartei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten