Kapell(en)lehen
Erklärung:
von einer 1Kapelle (I) zu Lehnsrecht ausgegebenes Land
oder die Lehnsberechtigung an einer 1Kapelle (I) im Sinne von Vogtei und Patronat.
vgl.
Kirch(en)lehen.
Wort danach: Kapell(en)meister
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