Wort davor: Kapellenländerei

Kapell(en)lehen
Erklärung: von einer 1Kapelle (I) zu Lehnsrecht ausgegebenes Land oder die Lehnsberechtigung an einer 1Kapelle (I) im Sinne von Vogtei und Patronat.
vgl. Kirch(en)lehen.

Wort danach: Kapell(en)meister

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