Wort davor: Kapellenland
Kapellenländerei
Erklärung:
wie Kapellenland.
- Belegtext:
ist ... der kirchen-jurat oder registrator nicht befugt, einige kirchen- oder capellen-laenderey unter dem vorwand, daß der genuß davon ein pars salarii sey, ferner in cultur
zu behalten, sondern es muß mit deren verpachtung auf maasse, wie es mit anderer kirchen und capellen-laenderey zu halten ist, verfahren werden
Datierung: 1734
Fundstelle: CCLuneb. I 608
- Datierung: 1802
Fundstelle: Schlegel,HannovKR. II 471
Wort danach: Kapell(en)lehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten