Wort davor: Kapell(en)knabenpräzeptor
Kapellenlade
Erklärung:
Truhe, Kasten, Archivschrank zur Aufbewahrung von Schriftstücken in einer 1Kapelle (I).
vgl.
Kirchenlade (I).
- Belegtext:
der rechnungs-fuehrer ist gehalten, von seinem register jedesmahl ein vollstaendiges exemplar in folio behuef der kirche oder capelle zu verfertigen, und mus selbiges nach geschehener abnahme in die
kirchen- und capellen-lade verwahrlich niedergeleget werden
Datierung: 1727
Fundstelle: BrschwLO. I 445
- Datierung: 1734
Fundstelle: CCLuneb. I 588
- Datierung: 1734
Fundstelle: CCLuneb. I 590
Wort danach: Kapellenland
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten