Kapellenkapital
Erklärung:
Vermögen (in Geld) einer 1Kapelle (I).
vgl.
Kirchenkapital.
Wortbildungshinweis: zu
Kapital.
Wort danach: Kapell(en)kirche
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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