Wort davor: Kapellenstock

Kapellentür
Erklärung: Tür einer 1Kapelle (I), hier als Ort für amtliche Bekanntmachungen.
vgl. Kirch(en)tür (III).

Wort danach: Kapellenturm

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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