Wort davor: Kapellenjahrmarkt

Kapelljunge
Erklärung: Chorknabe, dessen musikalische Ausbildung und pädagogische Erziehung in den Händen des Kapellenmeisters liegt, bei dem der Kapelljunge auch wohnt.
vgl. Kapell(en)knabe.

Wort danach: Kapellenjurisdiktion

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