Wort davor: Kapelleiner

Kapelleneinkünfte
Erklärung: Einkommen (I 1) einer 1Kapelle (I) aus Abgaben, 1Gülten (I), Stiftungen, Zehnten und dergleichen.
vgl. Kircheneinkünfte.

Wort danach: Kapelleneinnahme

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