Wort davor: Kapaunzins

Kapazitiertmachung
Erklärung: durch Rechtsakt erfolgende Verleihung einer persönlichen Befähigung, hier zum Erwerb eines Edellehens.

Wort danach: Kapellamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten