Kapaunzins
Erklärung:
Abgabe (an Grundherrschaft oder Obrigkeit) in Kapaunen (I) oder Geldleistung anstelle der Naturalabgabe.
vgl.
Gänsezins,
Hühnerzins,
Kapaundienst,
Kapaungeld,
Kapaungülte,
Kappenzins.
Wort danach: Kapazitiertmachung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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