Wort davor: Kapaungeld

Kapaungülte, Kapaunengülte
Erklärung: Abgabe (an Grundherrn oder Obrigkeit) in Gestalt eines oder mehrerer Kapaunen, später in Geld abgelöst.
vgl. Gansgülte, 1Gülte (I 2), Hühnergülte, Kapaungeld, Kapaunzins, 2Kapp(en)geld, Kappengülte.

Wort danach: Kapaunenheirat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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