Wort davor: Kapaungeld
Kapaungülte, Kapaunengülte
Erklärung:
Abgabe (an Grundherrn oder Obrigkeit) in Gestalt eines oder mehrerer Kapaunen, später in Geld abgelöst.
vgl.
Gansgülte,
1Gülte (I 2),
Hühnergülte,
Kapaungeld,
Kapaunzins,
2Kapp(en)geld,
Kappengülte.
- Belegtext:
in allen diesen vorbenannten gerichten fruchtgülde, ... kappunengülde und hunregülude
Datierung: 1351
Fundstelle: TrierArch. ErgH. 7 (1906) 4
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von dilibri
- Belegtext:
die statt hatt wol xcvii cappun guldte und einteyl da gefellet gelt für ...; wer fotsgeltt für cappun worden werent, deß ist, was man cappungullt nennet
Datierung: vor 1534
Fundstelle: OppenhStB. 189
Wort danach: Kapaunenheirat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten