Wort davor: Kanzlistenteil
Kanzlistentitel
Erklärung:
Amtsbezeichnung (Charge), deren Verleihung kostenpflichtig ist.
- Belegtext:
taxordnung, nach welcher sich der taxator und taxgegenhandler bei unserer hofkriegscanzlei ... in ausmess- und abnehmung der tax zu richten und zu verhalten habe: ... cancellistentitul ... 30 fl.
Datierung: 1745
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 444
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Wort danach: Kanzlistenverrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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