Wort davor: Kanzlistenstelle

Kanzlistenstube
Erklärung: Amtsraum für die Kanzlisten, zu dem Unbefugten (auch den Parteien und ihren Anwälten) im Hinblick auf den ungestörten Arbeitsablauf und möglichste Geheimhaltung der Zutritt streng verboten ist.
vgl. Kanzleistube (I).

Wort danach: Kanzlistenteil

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