Wort davor: Kanzlistenposten
Kanzlistenrechnungsbuch
Erklärung:
Rechnungsbuch über die für die Ausfertigungen der Kanzlisten eingekommenen Gebühren.
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
die bey dem magistrat und den gerichten der ... stadt Elbing zu fuehrende rechnungen, nemlich: ... VIII. das canzelisten-rechnungs-buch
Datierung: 1773
Fundstelle: NCCPruss. V 2 Sp. 1013
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1773
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 5 S. 181
[weitere Angaben: derselbe Beleg]
Wort danach: Kanzlistenstelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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