Wort davor: Kanzlisteneid
Kanzlistengehalt
Erklärung:
fixes Arbeitsentgelt (Grundgehalt) des Kanzlisten, das neben den Gebührenanteilen gezahlt wird.
vgl.
Kanzleibesoldung,
Kanzlist (II 4),
Kanzlistenteil.
- Datierung: 1738
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 2 S. 601
- Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 804
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
aus dieser [copialiencasse] haben also die cantzellisten, beym schlusse jeglichen monaths, nach vorlaeufiger ... theilung des cantzelley-directoris a) alle stempel- und copialgebuehren fuer gesiegelte
verordnungen und copeyen, ... b) die copial-gebuehren aus dem § 8 und c) die copial-gebuehren aus dem § 10 zu gewaertigen und zu empfangen, und ausserdem erhaelt jeglicher von ihnen aus der cammer-gerichts-sportul-casse
das canzellisten-gehalt à 50 rthlr. jaehrlich
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 813
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Wort danach: Kanzlistenposten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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