Wort davor: Kanzlisteneid

Kanzlistengehalt
Erklärung: fixes Arbeitsentgelt (Grundgehalt) des Kanzlisten, das neben den Gebührenanteilen gezahlt wird.
vgl. Kanzleibesoldung, Kanzlist (II 4), Kanzlistenteil.

Wort danach: Kanzlistenposten

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