Kanzlistenbestallung
Erklärung:
Einstellung, Ernennung eines Kanzlisten.
vgl.
Kanzleibesetzung.
Wort danach: Kanzlistendienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten