Wort davor: Kanzlerwürde

Kanzlist
Erklärung: in den meisten Kanzleien ( Kanzlei A II-IV) qualifizierter Schreiber, mancherorts aber auch Synonym für (untergeordneten) Kanzleibedienten; seit dem späten 16. Jh. belegter Begriff.
vgl. Kanzleiverwandte.

Kanzlist (I)
Erklärung: Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.

Kanzlist (I 1)
Erklärung: Konzipierung und Reinschrift (Mundierung) der von der Kanzlei ausgehenden Schriftstücke.

Kanzlist (I 2)
Erklärung: Anfertigung von Kopien.
Kanzlist (I 3)
Erklärung: Protokollierung.
Kanzlist (I 4)
Erklärung: Registratur- und Ordnungsarbeiten.
Kanzlist (I 5)
Erklärung: Rechnungsführung.
Kanzlist (I 6)
Erklärung: Zustellung (Behändigung, Insinuation) der in der Kanzlei ausgefertigten Schriftstücke.
Kanzlist (I 7)
Erklärung: besondere Aufgaben.
Kanzlist (II)
Erklärung: sonstige rechtliche Bestimmungen über.
vgl. Kanzleiverwandte.

Kanzlist (II 1)
Erklärung: Einstellungsvoraussetzungen (zB. Eignung, Unbescholtenheit, Landeszugehörigkeit, Konfession).
Kanzlist (II 2)
Erklärung: Ernennung und Vereidigung.
Kanzlist (II 3)
Erklärung: Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit.
vgl. Kanzlist (I).
Kanzlist (II 4)
Erklärung: Rechte des Kanzlisten, insbesondere auf Entlohnung.

Wort danach: Kanzlistenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten