Wort davor: Kanzlerwürde
Kanzlist
Erklärung:
in den meisten Kanzleien ( Kanzlei A II-IV) qualifizierter Schreiber, mancherorts aber auch Synonym
für (untergeordneten) Kanzleibedienten; seit dem späten 16. Jh. belegter Begriff.
vgl.
Kanzleiverwandte.
Kanzlist (I)
Erklärung:
Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.
Kanzlist (I 1)
Erklärung:
Konzipierung und Reinschrift (Mundierung) der von der Kanzlei ausgehenden Schriftstücke.
- Belegtext:
ain yeder cannzlist soll sich auch in den ... schreiben der exordien vnnd conclusionen wie nit weniger der vberschrifften oder tittuln solchermassen gebrauchen, das dieselben ain
wie das anndermahl obseruiert vnnd mit dennselben nit so offt mehr verstossen werde
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 378
- Belegtext:
die canzlisten sollen auch vor vnnd nach mittag alle beuelch vnnd anndere sachen, so baldt sie jmmer zuegestelt werden, dermassen miteinannder befürdern vnnd hinausschreiben, vff
das dieselben yedesmahls, ehe dann herr cammerpräsidennt vnnd räthe zu gewonndlicher stundt aufstehnn, etwas zeitlicher zuuor im rhat mügen abgelesen vnnd volgennts hinausgeferttigt werden
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 380
- Belegtext:
ir dht. ... verfüege, das hinfüro, was im rath beschlossen, vneinstellig durch die secretarios concepiert, die concepta auf taffln alsbalden gelegt, durch die canzlisten geschriben,
vnnderzaichnet vnnd dem taxatorj ... zugestelt ... werde
Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 184
- Belegtext:
was auch denn canzelisten von denn secretarien vnnd rathschreibern zuschreiben auf vnd fürgelegt wirdt, das soll ir ieder ohne wideredt schreiben vnd mit nichten ligen lassen ...,
wie dann jederzeit ... die secretarien ..., was zum nöttigsten vnnd wenigern verzug leiden mag, denn canzelisten abzuschreiben sonderbar beuelchen sollen
Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 191
- Belegtext:
waß ... vf eine jede supplication beschlossen wirdt, daß soll der secretarien oder canzellisten einem zue verfertigenn alß balt befohlen ... werden
Datierung: 1628
Fundstelle: HessSamml. II 11
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- Belegtext:
so sollenn vnnsere stadthalter vnd raethe ... denn cannzellisten in gemeinen vnd solchen sachen, die in ihrer außrichtung sein, die notturfft zue concipiren vnd zue schreiben befehlen
Datierung: 1628
Fundstelle: HessSamml. II 12
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- Belegtext:
das noethige ist durch die secretarios und cancellisten zu concipiren und sodann von den raethen zu revidiren
Datierung: 1656
Fundstelle: HessSamml. II 275
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- Belegtext:
es sollen ... die standts-erhoehungen und andere privilegien von den cancellisten bey verlust ihres schreib-gelds außfuehrlich concipirt ... werden
Datierung: 1658
Fundstelle: SammlReichshofrat 307
- Belegtext:
[nach der Revision] soll dann der cantzley-fiscal solche bescheide ohne alle versaeumnis ins reine zu schreiben unter die cantzellisten vertheilen, damit
dieselbe nachmittages ... subscribiret ... und ... ausgefolget werden moegen
Datierung: 1663
Fundstelle: BrschwLO. II 264
- Datierung: 1669
Fundstelle: Dähnert,Samml. I 416
- Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 545
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
unsere secretarien ... sollen ... die extensiones ..., wann die ... von den rähten approbiret und unterschrieben seind, alsbald den cancellisten ... zu mundiren überreichen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 61
- Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 95
- Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 56
- Belegtext:
dahero auch die conceptus expeditionum nach vorher beschehener ... unterschreibung dem expeditori ... zugeschicket, dise von ihme denen cancellisten sine distinctione ad mundandum vorgeleget ... werden sollen
Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 306
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sollen solche bescheide a registratore unter die cancelisten vertheilet werden, damit durch diese solche ins reine gebracht, darauf von dem directore und einem rath der anderen
religion unterschrieben, ferner versiegelt und endlich sofort ausgefolget werden mogen
Datierung: 1723
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 238 Anm. 29
- Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 97-102
[weitere Angaben: ausführliche Dienstvorschrift]
- Belegtext:
haben die sämmtliche kanzellisten sich sorgfältigst zu hüten, daß keine andere als revidirte concepte originalisiret, nach geschehener revision auch in solchen concepten ohne expressen
befehl desjenigen ministers, der die revision gethan hat, nicht die allergeringste aenderung gemachet werde. sie, die kanzellisten, haben sich auch zu befleißigen, daß alles accurat, sauber, reinlich
und ohne einige correctur mundiret, die hergebrachte titulaturen und curialien recht und genau observiret, alle beilagen, worauf die ausgefertigte schreiben und rescripte sich beziehen, beigefüget und
solche depeschen, sobald die unterschrift geschehen, an die rechte oerter adressiret und fortgesandt werden
Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 697
- Belegtext:
wann denen expedirenden secretarien was zu entwerfen und denen kanzellisten die concepte ins reine zu bringen hingegeben worden, so haben sie mit solchen expeditionen nicht die
geringste zeit zu verlieren ...; wie dann, damit um so gewisser dargethan werden könne, daß ein jeder, welcher mit solchen expeditionen zu thun hat, nichts dabei versäumet, jedesmal sowohl von denen secretarien
als kanzellisten auf die concepte zu notiren, welchen tag ihnen eine sache zugekommen, wann sie selbige expediret und zur revision gesandt, wann nachgehends das revidirte concept zur kanzelei gegeben,
das original davon zur contrasignatur und unterschrift geschicket, von denselben zurück erhalten und wann, auch an wem es extradiret oder fortgesandt worden
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 694
- Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 475
- Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 370
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 533
[weitere Angaben: ebd. 536ff.]
- Belegtext:
befehlen wir gnädigst, dass ... zwey kanzellisten oder accessisten, welche die eingetragene sachen mundiren oder das sogenannte protocollum exhibitorum abschreiben, angestellet ... werde[n]
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 159
- Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 787
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die 5 cantzellisten muessen ... alle befehle, citationes und alles, was unter dem siegel ausgefertiget wird, ... rein und correct mundiren
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 810
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1769
Fundstelle: Claproth,Grundsätze 73
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- Belegtext:
der kanzellist ... ein ... wort, einen kanzelleyschreiber oder solchen kanzelleybedienten zu bezeichnen, welcher die entworfenen ausfertigungen in das reine schreibet; zum unterschiede
von dem concipisten und copisten. in weiterer bedeutung haben auch andere collegia, wenn sie gleich keine eigentlich so genannte kanzelleyen haben, ihre kanzellisten, die beschlossenen ausfertigungen in das reine zu schreiben
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1498f.
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die obliegenheit der kanzlisten, unter welchen manchmal die kopisten stehen, deren arbeit sie nachzusehen haben, ist, alle ausfertigungen abzuschreiben und ins reine zu bringen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 10
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die von den secretarien oder referendarien abgefaßten concepte werden, nach erfolgter ... re- und superrevision, durch dazu bestellte canzlisten und copiisten ins reine geschrieben
und die dazu gehoerigen beilags-abschriften, auch ... abschriften der decrete, protocolle ... gefertiget
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 74
- Belegtext:
muß der mundirende canzlist bei der anfertigung des mundi der expeditionen die nach dem curiale erforderliche titulatur sowohl in dem mundo als bei der gleich beizufuegenden aeussern
adresse oder couvert beobachten, die mitzusendenden beilagen vollstaendig beilegen und am rande anstreichen
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 75
Kanzlist (I 2)
Erklärung:
Anfertigung von Kopien.
- Belegtext:
unsere drey cantzelisten sollen ... alle das jenige, was ihnen vom gerichte und darzu verordneten persohnen ... zum abcopiiren zugestellet wird, unverzüglich und getreues fleisses
zu wercke richten, ... alles fleißig, leserlich, correct und reinlich, auch die copeyen und beylagen ziemlich compres abschreiben, conferiren, ... corrigiren, auch alle und jede copeyen, daß dieselben conferiret, mit eigener hand unterzeichnen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 64
- Belegtext:
[sollen] von denen canzelisten oder ingrosisten ... alle zum abschreiben oder copeimachen bekommende expeditiones ordentlich, fleissig, sauber und correct geschriben [werden]
Datierung: 1715
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 169
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1717
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 242
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sobald der canzellist das concept ... mundiret, die dazu gehoerigen beylagen copiiret ... hat, ... so leget er das mundum und die beylagen zur ... contrasignatur und collationirung
dem concipirenden secretario ... vor, wartet beydes ab, nimt hiernaechst die munda und beylagen wieder zurueck und lieffert solche dem canzelley-director ab, welcher nachzusehen hat, ob die copeyen
nach der ... vorgeschriebenen ordnung ... eingerichtet ... sind
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 787
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
der registrator H., der bisher die copeyen angefertiget hat, wird hierdurch zum cantzelisten und copisten in geheimen justitz-raths-sachen ernannt. an ihn sind also alle munda,
einschluesse, urthel, resolationes ... zum copiren zu vertheilen
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 803
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
da auch seither die cantzellisten sich angewoehnet, wider die vorschrift ... sich der abschrift derer zu den mundis gehoerigen einschluessen und beylagen gaentzlich zu entschlagen
und solche denen copiisten zu ueberlassen, ... so verordnen wir hiermit: daß jeglicher cantzellist die zu dem concept, woraus er das mundum zu fertigen hat, gehoerige copeyen und einschluesse, sie
moegen in vorstellungen, schriften oder bey remissorialien in original-sententzen u.s.w. bestehen, selbst anfertigen muesse
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 811
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
aus dem journal D. werden denen cantzellisten die berichte und inventaria zur abschrift zugetheilet
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 812
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
werden die cantzlisten angewiesen ..., die abschrifften, welche sie von den exhibirten originalen behuf der partheyen nehmen oder nehmen lassen, nach der den procuratoren gegebenen
... vorschrifft gleichfals einzurichten, ... auch ... daran zu seyn, daß ... die originalia sofort wieder zur registratur gebracht werden
Datierung: 1771
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 451
Kanzlist (I 3)
Erklärung:
Protokollierung.
- Belegtext:
cantzelisten sind bestellt, ... in rechthängigen sachen der partheyen und ihrer advocaten anbringen ... nachzuschreiben
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 107
- Belegtext:
soll er [Präsident] in unserm anordnenden kriegsrath ... durch die ihm zugebende secretarios, registratorem und cancelisten alles behörig protocolliren,
die expeditiones darüber befördern und die acta in guter ordnung aufheben lassen, damit man allzeit wissen könne, was verhandelt worden
Datierung: 1704
Fundstelle: Wintterlin,BehWürt. I 152
- Belegtext:
sollen die etwa zum muendlichen vorbescheid kommende sachen und dero endes citirte partheyen nicht den gantzen morgen vergeblich warten, sondern zu bestimmeter zeit vorgelassen, und auf den fall man
in consilio mit anderer arbeit ueberhaeuffet seyen solte, von einem rath und zwar demjenigen, so in der sachen bishero referiret, beyseyns eines secretarii oder cantzlisten in die neben-zimmer fürgenommen ... werden
Datierung: 1735
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 442
Kanzlist (I 4)
Erklärung:
Registratur- und Ordnungsarbeiten.
- Belegtext:
wann auch vnnd so offt ain cannzlist in die rhatstuben durch die secretarien erfordert vnd demselben ... allerley erledigte berichten vnnd signierte beschaidt vnndtereinannder
zuegestelt werden, soll er dieselben in die cannzley tragen, ausseinannder khlauben, was in das prothocollstübl gehörig, dahin legen vnnd das, so zuschreiben, vf die tafel ordnen
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 378
- Belegtext:
die cannzlisten ... sollen alle beschaidt vnnd etwa darzue gehörige berichten vnnd acta ... ordennlich behallten vnnd, wann sie expediert vnnd geschriben, denn negsten zum prothocoll oder registratur anntwortten
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 379
- Belegtext:
alle vertraege zwischen vns vnd vnsern benachbarten oder stiffts staenden ..., auch priuilegia vnd iura dieses vnsers stiffts sachen, sollen von ihm [Registrator] in ein ander
lagerbuch mit huelffe der cantzelisten ... ordentlich zusamen geschrieben ... werden
Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 135
- Belegtext:
solle ... ein bestaendiges register auf der cantzley offentlich gehalten und in dasselbige jedeßmahls alle taxbahre expeditiones von den cancellisten, so solche schreiben, fleissig eingetragen werden
Datierung: 1658
Fundstelle: SammlReichshofrat 305
- Belegtext:
soll ein sonderliches buch jaehrlich gemachet und alle abschiede und urtheile, decisiones et sententiae fiscales, sonderlich in peinlichen sachen, so dasselbe jahr ueber ertheilet und eroeffnet worden,
von denen cantzellisten, so die abschiede abschreiben, in zweyen classibus civilium et criminalium sententiarum darein getragen werden
Datierung: 1674
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 268
- Belegtext:
sollen die acta in einer iedweden sache absonderlich gehalten, und was deshalben einkoemmet, richtig zusammen geleget und von denen cantzellisten eingehefftet ... werden, damit
sich der richter und beysitzer daraus nothduerfftiger nachricht erholen koennen
Datierung: 1674
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 268
- Datierung: 1674
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 269
- Belegtext:
die cancellisten sollen ... dieselben [Konzepte] ... unter sich vertheilen und ein jeder, was ihm davon zukomt, alsbald leserlich und in allem correct ins
reine bringen, darauf solches in das urthel- und bescheid-buch schreiben
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 26
- Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 145
- Belegtext:
was nun in consilio geschlossen, soll so forth ... außgefertiget und denen partheyen zugestellet, vorhero aber ... die rubriquen aller vorgekommener partheysachen durch den juengsten secretarium oder
in dessen absein den aeltisten canzelisten nacheinander verzeichnet und sothane verzeichnus ahn das darzu verfertigte brett affigiret werden
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 147
- Belegtext:
sollen auch die canzelisten die ihnen ahnvertrauwete acta und producta ordentlich numeriren, die additamenta litteris aut signis notiren, alle stoecke einhefften und darueber
in jeder sache eine vollstaendige designation machen und mit sorgfaeltigem fleiß verhueten, daß nicht das geringste davon wegkomme
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 148
- Belegtext:
die inrotulationes sollen in gegenwarth deren partheyen und des registratoris oder des canzelisten, der die acta in seiner registratur hatt, vorgenommen ... werden
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 159
- Belegtext:
die registratur, so bißher unter dem registratore und denen cancellisten nach dem unterscheide der sogenannten gericht- und außergerichtlichen sachen zu unvermeidentlicher irrung
und aufhaltung der rechtspflege vertheilet gewesen
Datierung: 1719
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 431 Anm. 19
- Belegtext:
daß sonderlich die kanzlisten, sobald sie die concepte erhalten, solche in ihr journal eintragen und demnächst dabei das datum der expedition, des abgangs und abgabe zum hauptjournal vermerken müssen
Datierung: 1751
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 125
- Belegtext:
endlich wird von einem kanzlisten sowohl über die eingekommene königliche rescripta als berichte, vorstellungen, supplicaten ... ein besonderes journal gehalten, worin derselbe
täglich nach den nummern auf der einen seite notiret: a) den kurzen inhalt der sache und das datum, b) den ort, wo selbige datiret, c) an wen solche adressiret, und auf der andern seite gegenüber: d) quo dato und was auf jede sache decretiret ist
Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 478
- Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 535
- Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 542
- Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 788
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
der erste cantzellist ... muß ... nach der anweisung des cantzelley-directoris die tage-zettul in das expeditions-buch A., die constitutions-protocolle in das expeditions-buch
C., die publicirte bescheide, urthel, resolutiones etc., wobey expeditiones vorkommen, in das expeditionsbuch E. uebertragen, die abgelesenen berichte des collegii sauber abschreiben, auch dem cantzelleydirectori
bey fuehrung des journals D. und verzeichnung derer anmerckungen unter den rubriquen in allen expeditions-buechern und dem journal zur hand gehen und behuelflich seyn
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 810
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
einer von den canzellisten oder copiisten nach dem auftrag und der wahl des praesidii muß die jaehrlich ans collegium ergehende edicta, circularia, allgemeine rescripta und ueberhaupt
alle diejenigen verordnungen, worauf decretirt wird, daß sie ad acta generalia zu legen, in einem besondern buche sammlen, ein genaues repertorium darueber anfertigen und beym ablauf jeglichen jahrs
die sammlung schliessen und ein verzeichniß derer darin enthaltenen stuecke ... vorlegen
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 816
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kanzlist (I 5)
Erklärung:
Rechnungsführung.
- Belegtext:
was an der cantzeley von gelde zu bottelohn, dinte, wachs, bintfaden, lack, pergamen, lichter vnd anderen außgaben noehtig, soll mit vorwissen vnd auff befelich deß cantzlers vnd der raethe von den
ambtleuten gefolget werden, jedoch nicht mehr, alß dessen die notturfft erfordert vnd zum deputat hiebeuorn ... dazu verordnet worden, woruon der eltester cancelliste verzeichnuß
vnd richtige rechnung von deren außgabe vnd annhame halten soll
Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 140 Anm. ff.
- Belegtext:
damit aber auch die geheimte schlesische kanzelei der ... erhebung der ihr ... zugestandenen jurium vollkommen gesichert sein möge, so sollen unsere schlesische ober-amts-regierungen jede einen von ihren
subalternen, auf dessen redlichkeit und exactitude sie sich verlassen kann, in vorschlag bringen, um die ... kanzeleigebühren ... einzucassiren und hiernächst an den ersten geheimten kanzelisten
einzusenden, auch sich mit demselben quartaliter darüber zu berechnen
Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 382
- Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 383
- Belegtext:
wegen der sportulkasse bleibt es noch ferner dabei, daß solche der kanzelist W. hat und darüber die rechnung führe; ... wegen des stempelpapiers, welches er anzuschaffen hat, berechnet
er sich mit denen kanzelisten und übergiebt den 2. jedes monats die von einem calculatore sowohl quoad calculum als nach denen sätzen der taxe attestirte rechnung der in abgewichenem monat eingekommenen
kanzeleigebühren und siegelgelder nebst einer designation der rückständigen jurium dem kanzelei-directori
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 541
- Belegtext:
hierauf laesset er [Kanzleidirektor] durch den ersten cantzellisten auf die saemtlich abgelieferte munda und concepte die copial-gebuehren fuer die einschluesse
anmercken und die taxen, stempel- und copial-gebuehren in das siegelungs-buch ... eintragen
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 787
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kanzlist (I 6)
Erklärung:
Zustellung (Behändigung, Insinuation) der in der Kanzlei ausgefertigten Schriftstücke.
- Belegtext:
moegen vnsere canzelisten ..., waß selbigen tags erkandt, außfertigen, durch den pedellum ad subscribendum hinschicken und sodan denen partheyen oder dero ahnwalden ohnverzueglich hinauß geben
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 152
- Belegtext:
die kanzellisten ... haben genaue acht darauf zu geben, daß diejenige königliche rescripte und verordnungen, welche ex officio abgehen oder vor die interessenten secretiret werden
müssen, denselben nicht in die hände gerathen noch auch an diejenige ausgeliefert werden, welche aus deren supprimirung einen unzulässigen vortheil ziehen könnten, sondern die sachen, so extradiret werden,
es sei in civilibus oder criminalibus, müssen demjenigen theile, dem sie zugehören, und nicht dem gegentheile ... abgegeben werden
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 695
- Belegtext:
wann ferner resolutiones, decreta oder andere verordnungen von unserer oder unserer ministrorum unterschrift zurückgekommen, so muß der kanzlei-director darauf genaue obacht haben, daß selbige von dem
ersten geheimten kanzellisten jeder expedition denen supplicanten oder extrahirenden parteien ... ohne einige schwierigkeit eingehändiget werden
Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 367
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Kanzlist (I 7)
Erklärung:
besondere Aufgaben.
- Belegtext:
also [ist] ... ihme [Stadtschreiber] hiermit auffgetragen ..., gedachte commissiones, die zuo verhör oder vergleichung der partheyen verordnet werden und
gelter eintragen, durch solche cantzelisten versehen zuo laßen, die darneben in der cantzley kein anders beneficium haben ..., dargegen aber sollen alle andere scribenten, die
von dem herren stattschreiberen dartzuo nicht bestellet sind, sie seyen im übrigen cantzelisten oder sonsten notarii, von diesen commissionen außgeschloßen sein
Datierung: 1680
Fundstelle: BernStR. V 383
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wollen wir, daß der erste kanzelist jeder expedition vor deren gute und schleunige ausfertigung und extradition ... sorge tragen ... soll. und da auch die schlesische kanzelei
von denen andern von je her abgesondert gewesen und dem kanzelei-directori ohnmöglich fällt, auch die dahin gehörigen häufigen expeditiones mit zu respiciren, so muß besagte schlesische kanzelei durch
ihren ersten kanzellisten ... alles dasjenige, was in gegenwärtigem regelement guter ordnung und promptitude halber verordnet worden, besorgen lassen
Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 371
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der erste cantzellist wird dem cantzelley-directori zum gehuelfen zugeordnet und er versiehet bey dessen abwesenheit, kranckheit oder andern ehehaften die function des cantzelley-directoris
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 810
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kanzlist (II)
Erklärung:
sonstige rechtliche Bestimmungen über.
vgl.
Kanzleiverwandte.
Kanzlist (II 1)
Erklärung:
Einstellungsvoraussetzungen (zB. Eignung, Unbescholtenheit, Landeszugehörigkeit, Konfession).
- Belegtext:
zu registratoren, kanzelisten und copiisten [sind] keine andere als fromme, tugendhafte ... [Personen] anzunehmen
Datierung: 1669
Fundstelle: Dähnert,Samml. I 420
- Belegtext:
unsere drey cantzelisten sollen zu ihrem amte gleichfals qualificiret seyn
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 64
- Belegtext:
wir wollen unser ober-appellations-gericht bestellen mit ... drey cancellisten, ... diese persohnen insgesamt sollen teutscher nation und der unveraenderten augspurgischen confession
zugetahn seyn, auch keine bestallung von anderen herren nehmen und keine andere officia nebst dem bey unserem ober-appellations-gericht ihnen aufgetragenem officio haben und verwalten, mithin in keinem
anderen collegio seyn koennen, und in Celle wuercklich ihre wohnung haben
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 7
- Belegtext:
es sollen auch diejenigen copisten, welche thätige proben ihres wohlverhaltens abgeleget, vor allen andern zu der stelle eines kanzellisten ascendiren, umb dadurch vor ihren fleiß,
treue und application gebührend belohnet zu werden
Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 369
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 159
- Belegtext:
dieses geschaeft [Reinschrift der revidierten Konzepte, Dekrete und Protokolle] erfordert bloß vereidete und zu canzlisten oder copiisten gepruefte und
approbirte leute, die eine gute, correcte und zierliche canzleihand schreiben, der deutschen orthographie gewachsen sind und einen lateinischen terminum verstehen
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 74
Kanzlist (II 2)
Erklärung:
Ernennung und Vereidigung.
- Belegtext:
wie dann solches [Einhaltung der Kanzleiordnung] durch den vice-cantzlern bey aufnehmung der neuen cancellisten ... mit allem ernst soll eingebunden werden
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 284
- Belegtext:
soll der vice-cantzler ..., wann er einen neuen cancellisten mit verwilligung ihrer majestaet annimbt, ihme seine besoldung zuvor zu verstehen geben
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 287
- Belegtext:
der secretarienn vnnd cantzellistenn pflicht. ihr sollet gelobenn vnndt schwerenn, daß ihr eueerem ambt mit lesenn, concipiren, ingroßirenn, copyrenn vnndt schreiben nach bescheidt
vnndt anweisung fgl. cantzlars vnndt rhaete inhalts der cantzley-ordnung vnndt eueere bestallung mit treueem vleis abwartenn vnndt obligenn, darinnen keine gefehr gebrauchenn, die heimblichkeit der
rhatstubenn vnndt cantzley, alß gefaster vrtheill, eingebrachter schreibenn, gehaltener protocollenn, beschloßener concipirter befelche vnndt andere cantzley hendell, niemandts eroeffnen, vorlesen oder
leßen laßen, noch dauonn einige copey gebenn, anders dan mitt vorwißenn ifgl. dero cantzlars vnndt rhaete, vnndt darumb kein geschencke oder geluebnis vonn jemandts fordern oder heischenn wollet
Datierung: 1613
Fundstelle: HessSamml. III 725
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- Datierung: 1669
Fundstelle: Dähnert,Samml. I 414
- Belegtext:
demnach wir unsere fürstliche regierungs-cantzley mit gewissen personen als cantzley-directore und räthen, auch secretarien, botmeister und cantzelisten und andern cantzeley bedienten
besetzt und ... bey ihrer bestallung angewiesen [haben], daß sie in justitz-sachen ihr absehen auf gottes wort, die käyserliche beschriebene rechte, reichs- und landes-constitution,
unsere publicirte policey, auch execution-ordnung ... richten sollen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 53
- Belegtext:
cantzelisten, die von mngh und oberen officia haben, darumb oberkeitlich salariret und zur cantzley arbeit bestellet und beeidigt sind
Datierung: 1680
Fundstelle: BernStR. V 382
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- Belegtext:
die bestellung der cancellisten, des pedellen und der boten aber wollen wir unseren praesidenten und vice-praesidenten ueberlassen haben
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 11
- Belegtext:
vor bestallungen entrichtet: ... ein kanzellist 10 rthlr.
Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 374
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- Belegtext:
der kanzler ... hat ... ueber die anzustellen kommende kanzelisten sein gutachten abzugeben
Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 209
- Belegtext:
der kleine rath [des Kantons Glarus] ernennt die vom cantonsrath auf seinen vorschlag genehmigten kanzlisten
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1477
Kanzlist (II 3)
Erklärung:
Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit.
vgl.
Kanzlist (I).
- Belegtext:
es soll auch ... vnnser vice-cannzler bey vnnserm hofrat vnnd cannzley anstat vnnsers cannzlers den gewallt haben, so ... vnnser cannzler selbst hat, ... wie jme dann derowegen bey allen vnnsern secretarien,
ratschreibern, canncelisten vnnd anndern der cannzley verwohnnten aller gueter gehorsam, eer vnnd reuerennz so wol alls vnnserm cannzler selbs solle erzeigt vnnd geleist werden
Datierung: 1573
Fundstelle: QBehGBayr. 255
- Belegtext:
wie dann auch vnnser canzler mit allem ernnst, das summum silentium von secretarien, rathschreibern vnd canzelisten gehalten werde, verfuegen vnd darob sein solle
Datierung: 1590
Fundstelle: QBehGBayr. 179
- Belegtext:
also soll registrator hinfüro die registratur mit mererm vleiss gannz vnnd gar verspört halten vnnd khaines weegs mer gestatten, das ... die cannzlisten ..., wann vnnd so offt
sy wellen, darein lauffen, sonnder wann ainem oder dem anndern darinnen was auszerichten beuolchen würdet, soll derselb bey der geschlossnen thür die glockhen ... anziechen
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 374
- Belegtext:
was die secretary ainem oder dem anndern cannzlisten jnnsonnderheit zum abschreiben geben, das soll er selbst verrichten vnnd ausser erlaubnuss für sich selbs khainem anndern zuestellen oder vfftragen
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 378
- Belegtext:
die cannzlisten sambtlichen sollen sommer- vnnd wintterszeiten morgens vmb halbe sibene vnnd nach mittentag vmb halbe ain vhr gewiss in der cannzley sein vnnd darinen so lanng
alls die secretarj verbleiben, auch weder ainer noch der annder ohne sonnderbare erlaubnuss vnnd seines gefallens ... nit daraus vnnd hinweckh gehen
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 378
- Belegtext:
wie sie dann auch, alle cannzlisten, ... gueter, sauberer current- vnnd cannzleyschrifften befleissen vnnd alle sachen, wie die sein mügen, mit vleiss, verstanndt vnnd vernunfft, auch correct vnd ortographice schreiben sollen
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 380
- Belegtext:
alles ybrig- vnnd vnnuzes geschwaz, auch das zusamenlauffen der cannzlisten, dardurch ainer den andern nur verhindert, die zeit auch verlohrn vnnd nichts expediert würdet, soll
gennzlichen abgestelt vnd nit gestattet werden, sonnder ain yeder bey seinem gewonndtlichen orth verbleiben vnnd die schreiberej still vnnd eingezogen fürderlichen verrichten vnnd nichts verschieben [soll]
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 380
- Belegtext:
wann souil sachen erlediget vnnd zuschreiben anbeuelchen, das dieselben, sonnderlichen wintterszeiten, vnndter tags nit hinaus geschrieben werden mechten, sollen die cannzlisten
vnndter jren selbst ausstaillen vnnd mit sich nach haus nemmen vnd ain yeder das seinig anhaimbs schreiben
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 381
- Belegtext:
das sich die cannzlisten ausser rhatszeit vff yeden nothfahl, wann mann ain oder des anndern betürfftig, bej hauss fünden oder doch hinnderlossen, wo sy anzetreffen, damit mann
sye yederzeit bej der hanndt haben khündte. wie dann auch ann sonn- vnnd feürtägen alweegen etliche aus jnnen bej der cannzley gwiss vnnd vnfelbar in verwahrt stehnn sollen
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 382
- Belegtext:
nachdeme auch vorheer das spilen vnnd trinckhen in der cannzley so woll vnndter denn cannzlisten alls anndern frembden personnen, dennen der einlauff zuegelassen worden, vasst
ohne scheüch ... einreissen wellen, also soll dasselb trinnckhen vnnd spillen hinfürohn bey vnnachlessiger straff gannz vnnd gar ernnstlichen abgeschafft vnnd hiemit verbotten sein
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 382
- Belegtext:
da sich ainer oder der annder cannzlist ... vngebürlich erzaigen wurde, daz von dem verprecher ... der cannzley schlissl abgeuordert vnnd er anndern zu ainer merern sorg von vierzehen
tagen zu vier wochen weniger oder mehr nach beschaffennheit des verprechens von der cannzley geschafft vnnd ain solche zeit sein besoldtung pro rata vffgehebt werden solte
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 383
- Belegtext:
soll ... der vice-kantzler ... getreue und fleissige aufsicht und inspection halten, daß die cancellisten der ordnung gemaeß ihre praescribirte stunden halten
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 284
- Belegtext:
sollen den juengsten cancellisten, wann deren handschrift sonderlich zu dem ingrossiren noch nicht qualificirt, oder auch den unfleissigen keine pergamen-brieff unter handen geben
werden, biß sie sich in der schrift bessern und die unfleissige ihren fleiß besser demonstriren
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 285
- Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 182
- Belegtext:
so sollen hinfüran die brief cässten all mit verspertten gättern vom registrathor verschlossen vnnd von khainem canzelisten ainiche schrifft weder den partheyen noch andern hinauss
geben werden ohne vorwissen des cannzlers oder secretarien
Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 190
- Belegtext:
ist hiemit allen ... canzelisten bey ... straf ... verbotten, das sy denn partheyen weder supplicationes, replicn noch vnnderrichten stellen noch sich ainicher sollicitatur in
partheysachen vnndersteen, weil es ohne verdacht nit beschehen khundt
Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 191
- Belegtext:
ist hiemit allen ... canzelisten ... verbotten, das sy ... von recessen oder vrkhundten ainiche verehrung oder trinckhgelt irem aidt vnnd pflichten zuwider begern
Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 191
- Belegtext:
cantzellisten. alle agentereyen, sollicitaturen und dergleichen sollen denen bey der cantzeley dienenden personen um allerhand boesen verdachts wegen untersaget und bey straffe verboten seyn
Datierung: 1616
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 172
- Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 131
- Datierung: 1669
Fundstelle: Dähnert,Samml. I 420
- Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 64
- Datierung: 1674
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 547 Anm. 1
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- Datierung: 1677
Fundstelle: QBehGBayr. 228
- Belegtext:
wann aus eines canzlisten fahr- vnd nachlässigkeit etwas von der canzley verlohren oder aber von einen andern fürsezlich vnd muethwilligerweiss verborgen vnd vorbehalten wird,
solle derselbe ... den daraus entspringenden schaden parti laesae abzethuen schuldig sein
Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr.
- Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr. 239
- Belegtext:
da mann bey der canzley anklopfet vnd personen, die vmb bschaid anhalten, verhanden seint, sollen nit indifferenter die canzelisten aufstehn oder vnerfordert hinausgehn vnd die
zeit mit schwäzen verzöhren, sonder der canzleiboth oder der taxator nachsehen, deme allein die bschaid denen partheyen zu geben vnd zuzustellen gebüren thuet
Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr. 240
- Datierung: 1680
Fundstelle: BernStR. V 382
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- Datierung: 1693
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 406
- Belegtext:
die cancellisten sollen ... so wenig nach als vor entschiedener sache keinerley geschencke oder gabe nehmen oder ihnen zu gute nehmen lassen
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II
- Belegtext:
sollen die cancellisten die vorsichtigkeit gebrauchen, daß sie niemanden, der in die cantzley nicht gehoeret, in dieselbe fuehren oder solches verstatten, sich auch ueber dasjenige,
welches ihnen zur abschrifft hingegeben wird oder sie sonst bey unserm ober-appellations-gerichte und der cantzley erfahren, mit niemanden, sonderlich denen partheyen und deren advocaten und procuratoren,
in discurs einlassen, vielweniger jemanden davon etwas offenbahren oder communiciren, sondern wie in allen anderen also auch darinn, daß sie, was ihnen vorkoemmt, in guter verschwiegenheit halten, ihre
schuldige treue erweisen oder wiedrigenfalls ohnausbleiblichen ernsten einsehens erwaertig seyn
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 26
- Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 56
- Datierung: 1713
Fundstelle: BrschwLO. II 582
- Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 148
- Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 152
- Datierung: 1715
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 168
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- Belegtext:
[soll] von denen canzelisten ... aller respect und gehorsam gegen denen räten, referendarien, registratorn, expeditorn erwisen und sonsten in der canzlei
alle bescheidenheit gebrauchet [werden]
Datierung: 1715
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 169
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- Belegtext:
die canzellisten und ingrossisten bei dieser unserer kais. hofcammer sollen ... die ihnen ... gesezte stunden ihrer dienstverrichtung zu rechter zeit antreten, fleissig aussitzen
und vor endung derenselben, sonderlich aber an denen posttägen ehender nicht, als bis alles, so vonnöthen, verrichtet, keineswegs abgehen, sondern da jezumalen keine concepta oder andere sachen zum schreiben
vorhanden, sie gleichwohlen zum dienst erscheinen und alda verbleiben
Datierung: 1717
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 242
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- Belegtext:
es sollen auch ... cantzlisten ..., durch deren negligentz die auf expedition wartende partheyen aufgehalten werden und mit versaeumnisse ihrer haußarbeit in der stadt kostbahrlich
liegen muessen, zu wiedererstattung deren wartungskoesten angewiesen und hierueber ihnen ein verweiß gegeben, anbey, wan darauf keine besserung erfolget, das erstemahl in ein rthlr. und das zweytemahl
in zwey rthlr. straffe condemniret, das drittemahl aber mit der suspension ad tempus und abziehung der gage pro rata temporis beleget und endlich auf vorhero an uns abzustattenden ... bericht und darauf erhaltenen befehl ab officio removiret werden
Datierung: 1735
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 441
- Datierung: 1739
Fundstelle: BrschwLO. IV 7 S. 96
- Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 97
- Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 100
- Datierung: 1748
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 102
- Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 695
- Belegtext:
wird allen und jeden königlichen kanzellisten und andern bedienten, so zum concipiren und mundiren gebrauchet werden, aufs ernstlichste verboten, außer ihren und ihrer familien
privatangelegenheiten mit keinem menschen, absonderlich aber mit keinen frembden höfen oder auch sr.k.m. an andern orten sich befindenden kriegs- und civil-bedienten, imgleichen mit landständen, städten
oder andern communen, auch deren bedienten in oder außer denen königlichen landen keine correspondenz zu pflegen oder denselben von demjenigen, was bei hofe und in den kanzeleien vorgehet und ausgefertiget
wird oder sonst resolviret worden, nachricht zu geben, noch auch zeitungen und nachrichtungen, es sei in ihren oder andern angelegenheiten, zuzuschreiben, auch jahrgelder und discretiones dafür zu nehmen,
alles bei verlust der bedienung, die ein jeder hat, auch vorkommenden umständen nach anderer empfindlicher und schwerer leibesstrafe
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 696
- Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 697
- Belegtext:
haben sowohl die königliche kanzellisten als insonderheit die kanzeleidiener dahin zu sehen, daß außer den sollicitanten sich sonsten keine verdächtige personen in der geheimen
kanzelei aufhalten mögen, sondern, wann sie dergleichen darinne bemerken, dieselbe aus der kanzelei herauszuweisen und ... solches höheren orts anzuzeigen
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 699
- Belegtext:
keiner derer bey saemtlichen unsern hiesigen canzeleyen ... stehenden canzellisten ... bey verlust seines dienstes sich fuehrohin ohne unsere vorgaengig dazu erhaltene erlaubniß verheyrathen solle
Datierung: 1751
Fundstelle: KurhessGS. III 43
- Belegtext:
damit aber die kanzelisten die arbeitsstunden desto richtiger halten können, so soll ihnen erlaubet sein, des mittags um 12 uhr nach hause zu gehen, jedoch daß allemal 2 kanzelisten
so lange zur reserve bleiben, bis das collegium völlig auseinander gegangen
Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 467
- Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 475
- Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 476
- Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 477
- Datierung: 1752
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 481
- Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 385
- Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 372, 384
- Belegtext:
in ansehung der kanzelisten bleibt es bei der bisherigen einrichtung, daß derjenige, so die generalia zu expediren hat, nebst dem, welcher ihm bei überhäufter arbeit assistiret,
regulariter, die andern aber nur bei pressanten vorfallenheiten auch an denen sonn-, fest- und bußtagen vormittags sich in der kanzelei einfinden müssen
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 513
- Belegtext:
haben die kanzelisten bei copiirung der beilagen durch unerlaubtes ausdehnen der wörter und zeilen die parteien nicht in unnöthige kosten zu setzen, auch bei vermeidung harter
bestrafung niemanden, er sei, wer er wolle, eine copei zu geben, welche nicht expresse decretiret worden
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 535
- Belegtext:
hat bei schwerer strafe kein kanzelist sich zu unterstehen, briefe in particulier-affairen in denen kammer-verordnungen mit einzulegen, damit sie solchergestalt portofrei sein mögen
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 537
- Belegtext:
die kanzelisten dafür haften sollen, wenn entweder die königliche kassen oder die bediente mit ungebührlichem porto beschweret werden sollten
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 537
- Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 538
- Belegtext:
mit den schreib-materialien, papier, lack, federn und dergleichen müssen die kanzelisten alle nur mögliche menage beobachten, auch solche verschlossen halten
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 539
- Belegtext:
müssen die kanzelisten sich ... der disposition des kanzelei-directoris willig unterwerfen und von demselben alle und jede sachen, wenn sie auch eben nicht ihr departement betreffen, ohne widerrede annehmen
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 539
- Belegtext:
haben die kanzelisten ... überhaupt eine gute aufführung und königlichen bedienten anständige conduite anzunehmen, ... die kanzelei als einen zum königlichen dienst gewidmeten
ort anzusehen und sich daselbst insbesondere alles ungeziemenden zankens und aller grobheiten zu enthalten, widrigenfalls dergleichen schlechtes betragen mit nachdruck wird geahndet werden
Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 543
- Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 516, 533
- Belegtext:
befehlen wir gnädigst, dass ... zwey kanzellisten ... angestellet diesen aber insonderheit das secretum und die enthaltung von allen corruptionen besonders eingebunden werde
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 159
- Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 778
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 810
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1783
Fundstelle: Kretschmayr-Walter IV 60f.
- Belegtext:
so haben ihre churfuerstl. durchl. jedoch in anbetracht ... zukuenftig beßerer bestellung deren gesammten kanzleyen sich bewogen gefunden, ... den hoechsten befehl ... dahin zu ertheilen, daß all und
jede kanzelisten, welche bey denen collegien aufgenommen werden, von dem secretariat ... gaenzlich ausgeschlossen seyn und keine hoffnung, vielweniger einiges recht, dahin zu
gelangen ..., sich anmassen, sondern lediglich der recht- und schoenschreibkunst widmen, sohin der gleichfoermigkeit einer vorzueglich schoenen kanzleyhandschrift befleißigen ..., sohin auch zu den
secretariats-stellen ohne absondere ruecksicht und bewegursachen keine subjecta aus den kanzelisten ausgewaehlet ... werden sollen
Datierung: 1791
Fundstelle: KurpfSamml. V 18
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- in Google Books
- Fundstelle: Kretschmayr-Walter IV 63
Kanzlist (II 4)
Erklärung:
Rechte des Kanzlisten, insbesondere auf Entlohnung.
- Belegtext:
der cancellisten besoldung ... [ist] bißher ... ziemlich ungleich gehalten worden
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 286
- Belegtext:
sonsten auch unser taxator jederzeit in unsers tax gegenschreibers beisein denen cancellisten, so die brief auf pergamehn schreiben, nach gelegenheit der privilegien gebüehrendes
schreibgelt machen und dasselb von denen juribus cancellarie erfolgen lassen solle
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 464
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- Belegtext:
bibalia: dem taxatori das siegelgeld, dem concipisten das concipirgeld, dem registrator das collationirgeld, denen canzelisten das schreibgeld, so sie unter einander in gleich theilen
Datierung: 1647
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 495
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- Datierung: 1663
Fundstelle: BrschwLO. II 319
- Datierung: 1663
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 223
- Belegtext:
die schreib- und copey-gelder ... sollen in eine absonderlich verschlossene buechse geleget und quartaliter unter die kanzelisten und copiisten durch den archivarium in viriles portiones vertheilet werden
Datierung: 1669
Fundstelle: Dähnert,Samml. I 423
- Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 560-575
[weitere Angaben: specification der verehrungen]
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- Belegtext:
solle er taxator ... ein ordenliches buech über alle von denen ... ausgeförtigten privilegien ... für ... die ... canzelisten ... eingangene verehrung halten
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 553
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- Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 577
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 578
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- Belegtext:
lista, nach welcher der taxator bei der n.-ö. expedition denen canzleiverwanten die besoldungen jährlich zu geben hat: ... denen canzelisten jedem 180 fl.
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 579
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- Belegtext:
alle ... gerichts-persohnen, als director, cantzley-rähte, fiscalis, verordnete procuratores, secretarii, registrator und bottenmeister, sollen nebenst ihrer gantzen familia und gesinde, die cantzelisten
aber und andere gerichts-diener auf ihre person allein in civilibus und criminalibus ohn einige exception unter unser hoff-jurisdiction und von allen bottmeßigkeiten und gerichts-zwang, excepta appellatione
ad judicium provinciale ut et in passibus permissis ad cameram imperialem, gäntzlich ... exempt und entfreyet seyn
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 66
- Belegtext:
form und weis, wie er taxator die jährlichen salz-, holz- und kerzendeputata auszuthailen hat. salzdeputat ... vier cancellisten jedem stöck 3, facit 12 ...; holzdeputat ... denen
vier cancellisten jedem clafter 3, facit 12 ...; kerzendeputat ... denen vier cancellisten jedem centen 1/4, zusamben 1
Datierung: 1674
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 580f. Anm. 1
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- Belegtext:
cantzelisten, die von mngh und oberen officia haben, darumb oberkeitlich salariret ... sind
Datierung: 1680
Fundstelle: BernStR. V 382
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
fuer eine end-urthel, dadurch die gantze sache entschieden wird, dem fisco 1 thlr. ... und den cantzelisten 4 ggr.
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 177
- Belegtext:
jeglicher zu beeydigender advocatus soll geben ad fiscum 16 ggr. ..., denen cantzelisten 5 ggr.
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 178
- Belegtext:
wenn ... acta abzuschreiben noehtig, fuer jeden bogen ... dem cantzelisten 1 ggr.
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 178
- Belegtext:
ein notarius ... soll ... dem cantzellisten, so das documentum ... auf pergament schreibet, geben 1 thlr.
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 178
- Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 152 Anm. 21
- Datierung: 1717
Fundstelle: BrschwLO. II 207
- Belegtext:
die canzellisten und ingrossisten bei dieser unserer kais. hofcammer sollen ..., da derselben einer oder ander je zu zeiten in seinen aigenen geschäften zu thun hätte oder gern
auf etlich täge über land raisen wolte, ... solches mit vorwissen und einwilligung unsers hofcammerpraesidentens vorkehren
Datierung: 1717
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 242
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1718
Fundstelle: BrschwLO. II 561
- Datierung: 1718
Fundstelle: BrschwLO. II 565
- Belegtext:
die copey-jura in drey gleiche theile unter ihme registratorem und zwey cancellisten vertheilet werden sollen
Datierung: 1720
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 433 Anm. 19
- Belegtext:
daß zu mehrer beschleunigung der justitz die producta oder schrifften von denen partheyen in duplo uebergeben und hingegen denen cancellisten vor den dabey erleidenden abgang
der copey-gebuehren ein mehres pro salario zugeleget werden moge
Datierung: 1723
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 431 Anm. 19
- Datierung: 1724
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1042
- Datierung: 1755
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 376
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1756
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. X 541
- Belegtext:
der erste cantzellist ... empfaengt ... bey der monathlichen repartition derer in die copialien-casse eingekommenen gelder, in so weit sie nach der hiernaechst folgenden bestimmung
denen cantzellisten gebuehren, 5 rthlr. vor den uebrigen voraus und gehet nach deren abzug in monathliche gleiche theilung
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 810
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- Belegtext:
aus dieser [copialiencasse] haben also die cantzellisten, beym schlusse jeglichen monaths, nach vorlaeufiger ... theilung des cantzelley-directoris a) alle stempel- und copialgebuehren
fuer gesiegelte verordnungen und copeyen, ... b) die copial-gebuehren aus dem § 8 und c) die copial-gebuehren aus dem § 10 zu gewaertigen und zu empfangen, und ausserdem erhaelt jeglicher von ihnen
aus der cammer-gerichts-sportul-casse das canzellisten-gehalt à 50 rthlr. jaehrlich
Datierung: 1765
Fundstelle: NCCPruss. III 813
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- Belegtext:
die von den eigentlichen taxen unterschiedene gebuehren, die einem ... bedienten privative fuer seine muehwaltung zufließen, sind hauptsaechlich folgende: 1) schreibgebuehren der canzlisten,
2) die gebuehren der gerichtsbothen und canzleidiener pro insinuatione, pro aufwartung
Datierung: 1792
Fundstelle: v.Massow,Dienst 86
Wort danach: Kanzlistenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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