Wort davor: Kanzleramtsgerichtsbarkeit
Kanzleramtsverwalter
- Belegtext:
wenn ... der kanzler unpaeßlichkeit oder eigener verrichtung halber abwesend waere, hat der praesident jedesmal den aeltesten aus der gelehrten bank zum kanzleramtsverwalter
zu ernennen, jedoch diese amtsverwaltung keinem bey einwendenden erheblichen ursachen aufzubuerden
Datierung: 1780
Fundstelle: SteirEinl. 209
Wort danach: Kanzlerbesoldung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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