Wort davor: Kanzler
Kanzleramt
Erklärung:
Stelle, Tätigkeit, Dienstpflichten, Behörde ( Amt II 1-4) des Kanzlers.
vgl.
Kanzlerstelle.
- Belegtext:
[Kaiser Friedrich III. an den Hauptmann zu Triest:] vnser getrewer P.B. ... hat an vns begern lassen, im die kanczley daselbs zu Triest zu lassen, so welle er die aufrichtigkleich
hanndlen vnd darumb kainen sold von vns nemen, also emphelhen wir dir ernstlich, daz du im das kanczlerambt daselbs zu Triest lassest, so bedarffst du im kain sold davon gebn
Datierung: 1478
Fundstelle: KanzlBKFriedr. 129
- Belegtext:
wo sich auch begebe, das vnser cantzlerampt nach abgang des ytzigen vnsers cantzlers ... verledigen word, wollen wyr [Kurfürst] im [Hofrat
W.K.] dasselb vnnser cantzlerampt zustellen vnd darzu vffnehmen
Datierung: 1515
Fundstelle: CDBrandenb. III 3 S. 254
- Belegtext:
bitt jnn aller unnderthenigkeit, mich des cantzlerambts und der canntzley entlich und genntzlich zu erlassen und ainen andern an mein stat zu ordnen
Datierung: 1531
Fundstelle: Wagner,Kanzleiwesen 98
- Datierung: 1533
Region/Autor/Textsorte:
Ansbach
Fundstelle: ArchZ. 10 (1885) 50
- Belegtext:
diese sach [Festlegung der Rechte des deutschen Vizekanzlers durch König Matthias] ein sehr weites aussehen hat und nit allein mich [den obersten böhmischen Kanzler]
und das obriste canzlerambt ..., sondern auch der herrn stend dieses kunigreichs wolhergebrachte privilegia und freiheiten antrifft
Datierung: 1612
Region/Autor/Textsorte:
Böhmen
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 417
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1637
Region/Autor/Textsorte:
Böhmen
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 484-488
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
[eyd deß ... cantzlers:] schwehre ich, daß ich ... meines dienstes und cantzler-ambts fleissig warten ... will
Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 261
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1703
Region/Autor/Textsorte:
Böhmen
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 39
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
das kanzler-amt ist so wichtig, daß es einen ganzen mann allein erfordert
Datierung: 1718
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 116
- Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 330
[weitere Angaben: Eid des böhm. Kanzlers]
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
hat er [Oberhofkanzler] ... alle dem canzleramt anklebende bekannte incumbenzen unverzögerlich und mit aller application zu verrichten
Datierung: 1736
Fundstelle: Wintterlin,BehWürt. I 140
- Belegtext:
zu denen bischoeflichen rechten gehoeret ... das canzler- und erz-canzlers-amt im heil. roemischen reich und anderen koenigreichen
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 43
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
anno 1427 ertheilte er [Papst Martin V.] ihr [der Universität Rostock] die freyheit, das canzler-amt im fall der noth selbst zu vertretten
Datierung: 1757
Fundstelle: Cramer,Neb. VII 37
- Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 125
- Belegtext:
die sothanem obristen canzler-amte ohnmittelbahr zuständige verrichtungen ... bestehen lediglich in dreyen hauptabtheilungen ...: 1. in ausfertigung aller diplomatum und standeserhöhungen,
dann jener macht-briefe, so ex plenitudine potestatis regiae ertheilet werden. 2. in dem wahl-geschäfte eines römischen kaysers und königs, wobey die böheimische chur-würde zu cooperieren hat und auch
dahero die böheimisch-regenspurger gesandtschaft von solchen ehemals dependiret. diese incumbenz aber ist dermahlen schon grösten theils der staatscanzley zugeschrieben. 3. in jenen gränz- und lehensdifferenzien,
so das königreich Böheim mit auswärtigen mächten und staaten zu besorgen hat, welche auch derzeit schon ohne zuthat der staatscanzley nicht beförderet werden
Datierung: 1765
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 252 Anm. 2
- Datierung: 1766
Fundstelle: NCCPruss. IV 164
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1784
Fundstelle: KurpfSamml. III 302
- Belegtext:
das kanzler-amt ist gemeiniglich die erste stelle in jedem staatsrathe
Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 34 S. 550
- Belegtext:
dem canzleramt die jurisdiction ueber advocaten und canzley-personale gestattet wird
Datierung: 1786
Fundstelle: KurpfSamml. III 85
- Belegtext:
das kanzleramt ist vom anfange der universitaet an ueblich gewesen und war bis auf den osnabrueckschen frieden, laut der stiftungsbulle, dem bischofe von Camin und, bey sedisvakanzen, dem domkapitel anvertrauet
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 135
- Datierung: 1791
Fundstelle: KurpfSamml. V 790
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- in Google Books
- Belegtext:
das älteste aller teutschen staatsämter mit einem inbegriff von hohen, in alle theile der verfassung einwirkenden rechten ist ... das kanzlaramt ... [es]
wurde für Germanien dem erzbischof von Mainz, für das lotharingische reich dem erzbischof von Trier und für Italien dem erzbischof von Cölln zu theil
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 298
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kanzleramtsbedienung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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