Kanzleier
Kanzleier (I)
Erklärung:
in Bern gebraucht für Kanzleibedienter, auch pluralisch für eine Mehrheit von Kanzleipersonen.
vgl.
Kanzleiverwandte.
Wort danach: Kanzleierfordernis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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