Wort davor: Kanzleizitation
Kanzleizollstube
Erklärung:
besonderer Dienstraum einer Kanzlei zur Abwicklung der Zollgeschäfte.
vgl.
Kanzleistube.
- Belegtext:
ergehet hiermit an saemtliche des hohen stiffts Wuerzburg wasser- guldens- und weeg-zoellnern der ernstlich ... befehl, daß sie ... ihre ... zollgelder, rechnungen und uebergebliebene zoll-zeichen
... forthin vor verfliessung eines jeden quatember mittwochens innerhalb 8 tagen zu gedachter rent-cammer oder " da sie auf die hochf. canzley zoll-stuben [ein
Wort?] gehoeren, donnerstags nach jedem quatember mittwochen ohne abgang und umstand einliefern ... sollen
Datierung: 1722
Fundstelle: Schneidt,Thes. II 1602
Wort danach: Kanzler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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