Wort davor: Kanzleizinslehen
Kanzleizitation
Erklärung:
Ladung vor eine Kanzlei (B II).
vgl.
Kanzleibescheidung.
- Belegtext:
wir [Herzog] ordnen ..., daß alle ... unsere unterthanen ... auf unsere cantzley citation und ladungsbrieff ... zu angesetzter ... gerichts-zeit durch sich
selbst oder ihren vollmächtigen anwald erscheinen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 73
Wort danach: Kanzleizollstube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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