Wort davor: Kanzleizimmer
Kanzleizinslehen
Erklärung:
wie Kanzleilehen (I).
- Belegtext:
die milde stiftung soll den hof ... als ein canzley-zinnß-lehen von fürstl. hochstift Bbg. erkennen, somit einen lehenträger bestellen
Datierung: 1766
Fundstelle: BambBer. 53, 3 (1891) 30
Wort danach: Kanzleizitation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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