Wort davor: Kanzleiwissenschaft

Kanzleiwohnung

Kanzleiwohnung (I)
Erklärung: Amtsräume einer Kanzlei.
vgl. Kanzleistube (I).

Kanzleiwohnung (II)
Erklärung: Dienstwohnung eines Kanzleibedienten.

Wort danach: Kanzleiwort

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten