Wort davor: Kanzleiweise

Kanzleiwesen
Erklärung: Inbegriff aller eine Kanzlei betreffenden Angelegenheiten; auch der Geschäftsgang einer Kanzlei.
vgl. Kanzleifach, Kanzleigang, Kanzleigeschäft.

Wort danach: Kanzleiwissenschaft

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