Wort davor: Kanzleiwärter

Kanzleiweg

Kanzleiweg (I)
Erklärung: wie Kanzleigang.

Kanzleiweg (II)
Erklärung: als Flurname Bezeichnung des Weges, an dem das Kanzleigebäude liegt.
vgl. Kanzleigasse.

Wort danach: Kanzleiweise

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