Wort davor: Kanzleivortrag

Kanzleivotum
Erklärung: Beschluß, Stellungnahme eines Kanzleikollegiums, auch die mündlich oder schriftlich abgegebene Stimme des einzelnen Mitglieds des Kollegiums.
vgl. Kanzleigutachten.
Sachhinweis: Meisner,Archivalienkunde 327f.

Wort danach: Kanzleiwährung

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