Kanzleivotum
Erklärung:
Beschluß, Stellungnahme eines Kanzleikollegiums, auch die mündlich oder schriftlich abgegebene Stimme
des einzelnen Mitglieds des Kollegiums.
vgl.
Kanzleigutachten.
Sachhinweis:
Meisner,Archivalienkunde 327f.
Wort danach: Kanzleiwährung
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