Wort davor: Kanzleivorschrift
Kanzleivorstand
Erklärung:
seltene Bezeichnung für Kanzleidirektor.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
sind dieselbe [Postämter] berechtiget zu fodern, daß nach vorgaengigem benehmen mit dem betreffenden departements-, kollegial- oder kanzlei-vorstande derlei
paquete und briefe ... auf dem oberpostamte ... eroeffnet werden
Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern II2 170
- Belegtext:
die correspondenz ... wird ... durch den kanzlei-vorstand dem praesidenten vorgelegt
Datierung: 1817
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 20
- Belegtext:
das noethige kanzleipersonal unter der specialaufsicht eines kanzleivorstandes
Datierung: 1821
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 602
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Wort danach: Kanzleivorsteher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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