Wort davor: Kanzleivorrat
Kanzleivorschrift
Erklärung:
Anweisung zur Erstellung von Kanzleiausfertigungen udgl., besonders hinsichtlich der
Kanzleischreibart und des Kanzleistils.
vgl.
Kanzleiordnung.
- Belegtext:
habe [er] in wenigen monathen seine hand zu den baeyerischen cantzeley-vorschriften vollkommen gewehnet, so daß churfuerstliche durchlauchtigkeit nur einerley hand zu lesen bekommen
Datierung: 1734
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen I 903
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
canzlei-vorschriften und einleitungen in die kunst und weise, diplomata und praecepta oder chartas aufzusezen
Datierung: 1762
Fundstelle: Hoffmann,Staatsgesch. III 204
Wort danach: Kanzleivorstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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