Wort davor: Kanzleivorrat

Kanzleivorschrift
Erklärung: Anweisung zur Erstellung von Kanzleiausfertigungen udgl., besonders hinsichtlich der Kanzleischreibart und des Kanzleistils.
vgl. Kanzleiordnung.

Wort danach: Kanzleivorstand

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