Wort davor: Kanzleiverzeichnis

Kanzleivisitation
Erklärung: Überprüfung des Geschäftsbetriebs einer Kanzlei durch Besichtigung und Befragung (i.d.R. durch eine Kommission.

Wort danach: Kanzleivisitationsbescheid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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