Wort davor: Kanzleiverweser
Kanzleiverzeichnis
Erklärung:
über bestimmte Vorgänge in einer Kanzlei erstellte schriftliche Aufstellung, Statistik udgl.
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
hat er [kaiserlicher] fiscalis, ... seiner jaehrlichen amts-rechnung hinfuehro eine cantzley-verzeichniß und extract, wie viel und was fuer straffen selbiges
jahr erkennt und was darauf bezahlt worden, anzuschliessen
Datierung: 1713
Fundstelle: RAbsch. IV 290
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- Datierung: 1713
Fundstelle: RAbsch. IV 303
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Wort danach: Kanzleivisitation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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