Wort davor: Kanzleiverwandte
Kanzleiverwandtenstube
Erklärung:
Amtsraum des Kanzleipersonals.
vgl.
Kanzleistube (I).
- Belegtext:
demnach ein mißbrauch verspuehret wirdt, die canzley-verwandten sich auch beschweren, daß sie in dero stuben continuirlich von den advocaten, procuratoren vndt andern sollicitanten angeloffen vndt in
ihrer arbeit incommodirt werden, so wird ... jedweden, so bey der canzley ... zu thun ... hatt, ... bedeutet, gebuehrendt sich durch den canzleypedellen oder botten anmelden zu lassen vndt die canzley-verwandten-stube bey straeff fuenff marck nicht zu betretten
Datierung: 1696
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 463 Anm.
Wort danach: Kanzleiverweser
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