Wort davor: kanzleiverwandt
Kanzleiverwandte
Erklärung:
der am meisten verwendete, im 16. Jh. schon weit verbreitete Sammelbegriff für das Kanzleipersonal,
vorwiegend für die niederen Kanzleibedienten, oder auch vereinzelte Bezeichnung für eine einzelne Kanzleiperson.
sprachliche Erläuterung:
meist pl. gebr.
vgl.
Kanz(el)lierer,
Kanzleiabbreviator,
Kanzleiadjunkt,
Kanzleiakzessist,
Kanzleiamtsverwalter,
Kanzleiamtsverweser,
Kanzleiangehörige,
Kanzleiangestellte,
kanzleianverwandt,
Kanzleianverwandte,
Kanzleiarbeiter,
Kanzleiarchivar,
Kanzleiassessor,
Kanzleiassistent,
Kanzleiaufseher,
Kanzleiaufwärter,
Kanzleibeamte,
Kanzleibediente,
Kanzleienbefehlhaber,
Kanzleibefreundete,
Kanzleibewahrer,
Kanzleibote,
Kanzleibotenmeister,
Kanzleibube,
Kanzleidiener,
Kanzleidieneradjunkt,
Kanzleidienerschaft,
Kanzleidirektor,
Kanzleieinnehmer,
Kanzleier,
Kanzleiexpeditor,
Kanzleifiskal,
Kanzleigehilfe,
Kanzleigerichtsverwandte,
Kanzleigeselle,
Kanzleigesinde,
Kanzleiglied,
Kanzleiheizer,
Kanzleiherr,
Kanzleiherrenleute,
Kanzleihofrat,
Kanzleihofsekretär,
Kanzleihüter,
Kanzleiindividuum,
Kanzleiinspektor,
Kanzleiische,
Kanzleijunge,
Kanzleijünger,
Kanzleijunker,
Kanzleiklepper,
Kanzleiknecht,
Kanzleienkommissar,
Kanzleikonzipient,
Kanzleikonzipist,
Kanzleikopist,
Kanzleikostensverwalter,
Kanzleimitglied,
Kanzleimittel,
Kanzleinotar,
Kanzleioffizial,
Kanzleioffiziant,
Kanzleioffizier,
Kanzleiordonnanz,
Kanzleipedell,
Kanzleiperson,
Kanzleipersonal,
Kanzleipraktikant,
Kanzleipräsident,
Kanzleirat (I),
Kanzleiregistrator,
Kanzleireiter,
Kanzleiskribent,
Kanzleistaat,
Kanzleistaatsschreiber,
Kanzleistab,
Kanzleisubalterne,
Kanzleisubstitut,
Kanzleitaxator,
Kanzleitaxeinnehmer,
Kanzleitaxrezeptor,
Kanzleitranslator,
Kanzleiverwalter,
kanzleiverwandt,
Kanzleiverweser,
Kanzleivolontär,
Kanzleivorstand,
Kanzleivorsteher,
Kanzleiwärter,
Kanzler,
Kanzleramtsverwalter,
Kanzlerjunker,
Kanzlersekretär,
Kanzlist.
Sachhinweis:
Moser,Kanzlei 89-93, 105-108, 121-125; Pfeiffer,RRitterschaft I 204-213; C.F. Elsaeßer,
Vermischte Bemerkungen in Beziehung auf Kanzleikollegien und Kanzleipersonen (1781); Elsaeßer,Kanzlei. 25-101; Malblank,Kanzleiverf. I 230-267 u. III 371-437; Bischoff,Kanzlei. I 50f.; SammlReichshofrat
256-260; Isaacsohn,PreußBeamte I bes. 232-234; F. Wagner, Kanzlei- u. Archivwesen der fränkischen Hohenzollern/ArchZ.10 (1885) 35-39;
Lewinski,BrandenbKanzlei 58-64; R. Küster, Die Verwaltungsorganisation von Mecklenburg im 13. u. 14. Jh., Diss. Freiburg i.Br. 1909, S.
34-39; P. Richter, Die kurtriersche Kanzlei/MittPreußArch.17 (1911) 25-33, 43-53; Pischel,VerwWeimar I 279f.; P. Kirn, Das Urkundenwesen u. die
Kanzlei der Mainzer Erzbischöfe/ArchHessG.2 15 (1928) 533-573; W. Grohmann, Das Kanzleiwesen der Grafen von Schwerin und der Herzöge von Mecklenburg-Schwerin
im Mittelalter/JbMeckl. 92 (1928) 48-71, 80-83; Bröhmer,RefRKG. 62-66; v.d.Ohe,LünebVerw.
79-221; H.-M. Schaller, Die Kanzlei Kaiser Friedr.II./ArchDiplomatik 3 (1957) 207-286; Wattenbach,SchriftwMA.
456-466; Breßlau,Urk. I3 passim, bes. 548-560, 591-618; Pitz,Schriftwesen 424-431, 497;
Burger,Stadtschreiber 102-104; Schmitt,NhdSchriftspr. bes. Kap.1; Bansa,Kanzlei 272-280; Bernhardt,ZentralbehWürtt. passim (insb. S. 77ff. über
Ausbildung, Qualifikation, Bestallung, soziale Stellung, Einnahmen, Maßregelungen, Entlassung); vgl. auch die unter Kanzleiordnung (IV) genannten Kanzleiordnungen mit ihren entsprechenden
Abschnitten, ferner: RAbsch. IV Reg. s. v. Canzley-Personen, NCCPruss. III 775-820.
Kanzleiverwandte (I)
Erklärung:
der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Kanzleiverwandten läßt sich, da der Begriff Kanzleiverwandte alle Arten von Kanzleibedienten umfaßt,
sachlich nicht umgrenzen, sondern umfaßt alle Arten von Kanzleigeschäften.
vgl.
Kanzleiordnung (IV 1).
Sachhinweis:
Moser,Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
[Überschrift:] ordnung, so hoverichter und urteiler, wie es mit allen canzleiverwanten gehalten werden soll, in nachvermeldte schrieften verfast
Datierung: 1563
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 119
- Belegtext:
[Überschrift in Kanzleiordnung:] welchergestalt ein jeder cantzleiverwandter seine beuolhene sachen ordentlicherweise registrieren vnd belesen, auch darinen prothocolliern, referiern vnd registriern soll
Datierung: 1569
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 335
- Datierung: 1569
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 342
- Belegtext:
cantzley-verwandter ... ist zu abschreibung der reichs-handlung dieses reichstags ... verordnet
Datierung: 1569
Fundstelle: Demeter,KurmainzKanzleispr. 20
- Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 501
- Belegtext:
[Überschrift in Instruktion für die innerösterreichische Kammer:] wie die secretari und alle andere canzleiverwandten ire dienst besuechen und denen abwarten sollen
Datierung: 1571
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 170
- Datierung: 1572
Fundstelle: QBehGBayr. 343
- Belegtext:
soll solche bestellung [der Briefe] durch den jenigen cantzleiverwandten, dem es der her cantzler auffleggen werd, beschehen
Datierung: 1574
Fundstelle: MünsterKzlO.(1574) 253
- Belegtext:
was unseres [herzoglichen] protonotary, secretarien, substituten und cantzleyvorwanten ambt sein [soll] ..., ist ... unser gerichts- und hoffordnunge einvorleibet
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: Kern,HofO. I 112
- Datierung: 1582
Fundstelle: AktGegenref. 310
- Datierung: 1583
Fundstelle: AllensteinUB. III 3 S. 135
- Belegtext:
mach ein jeder vur der thuren einen oder dem anderen cantzleiuerwanten sain notorfft anmelden
Datierung: 1588
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 25
- Datierung: 1592
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 33
- Belegtext:
cantzleyschreiber ... neben vnnsern cantzleiverwandten fleiß fuerwenden, damit alle brieff ... nach gelegenheit der sachen ... ohne verzug vnnd mit wenigen costen ... verschickht werden
Datierung: 1597
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 506
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
sollen die ... canzlej verwandten in den sachen, darin sie geschrieben, die registratur mit halten vnd die sachen an ihren orth hinlegen helffen
Datierung: 1610
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 48
- Datierung: 1619
Fundstelle: SchaumbLippeLVerordn. I 391
- Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 45
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann abschrifft von den producten erkandt, sollen dieselbe von den cantzley-verwandten gefertigt ... werden
Datierung: 1639
Fundstelle: LübKanzlO. 55
- Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 125
- Datierung: 1658
Fundstelle: SammlReichshofrat 309
- Belegtext:
vnsere [herzoglichen] raeth, cantzley verwanndte vndt andere diener in verrichtung vnserer sondern geschaefften zue bottschafften ... hin vnd wider verschickt [werden]
Datierung: 1660
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 382
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
was der secretarien, archivarii und der andern kanzeley-verwandten amts-verrichtung und schuldigkeit ist, einem jeden aus seiner vollmacht zur gnuege bekannt seyn soll
Datierung: 1669
Fundstelle: Dähnert,Samml. I 419
- Belegtext:
unsere cantzley-verwandte die copeyen fertigen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 62
- Datierung: 1674
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 268
- Belegtext:
unser stattschreiber oder andere geschworne cantzley-verwandte ... solche verzig und versprechen in das pfandt- oder schuldbuch einschreiben
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmG.u.O. 24
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1686
Region/Autor/Textsorte:
Österreich
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei I 248
- Belegtext:
sollen die cantzley verwandte sothane befelch ... expediren ... [und] ein buch ... haben, worinnen derjenige, so die befelcher expediret und die jura dafuer
erhebet, so gleich solches unter seiner hand verzeichne
Datierung: 1693
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 406 Anm.
- Datierung: 1710
Fundstelle: BrschwLO. III 4 S. 381
[weitere Angaben: vgl. ebd. 392, 393]
- Datierung: 1710
Fundstelle: Moser,StaatsR. 45 S. 193
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1714
Fundstelle: CCLuneb. II 1 S. 401
- Belegtext:
derjenige cantzleyverwandte, welchen ein concept zu mundiren und zu originalisiren gegeben und zugetheilet wird
Datierung: 1714
Fundstelle: CCLuneb. II 1 S. 402
- Datierung: 1717
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 244
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 301
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 351
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die designationes sportularum ... gleich anderen cancelley-expeditionen ... von dem cancelley-registratore und den cancelleyverwandten verfertiget werden sollen
Datierung: 1721
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1040 Anm.
- Datierung: 1723
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 79
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
unsere obrigkeiten ... die straff durch abordnung eines cantzley-verwandten indispensabiliter einzufordern haben
Datierung: 1726
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei 51 S. 739
- Belegtext:
die copeyen von denen cantzleyverwandten auf derer procuratoren kosten abgeschrieben werden sollen
Datierung: 1730
Fundstelle: CCLuneb. II 1 S. 404
- Datierung: 1748
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 447f.
- Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 697
- Belegtext:
werden solche transumpta und copialbuecher durch geschworne notarios oder durch einen verpflichteten canzley-verwandten, besonders den registratorem oder archivarium, vidimiret
Datierung: 1764
Fundstelle: Fladt,Registratur. 22
- Belegtext:
koennen von einem sonst verpflichteten canzley-verwandten mittelst derselben [registratur-repertoria] die acten ... leicht ... gefunden werden
Datierung: 1764
Fundstelle: Fladt,Registratur. 75
- Datierung: 1771
Fundstelle: Kopp,HessGer. II 152 Anm. w
- Belegtext:
[den] canzley-verwandten ... die ausfertigungen obliegen
Datierung: 1771
Fundstelle: Kopp,HessGer. II 334
- Belegtext:
[Überschrift:] verordnung, wie sich die cancelley-verwandte bey ausfertigung der abschrifften und zuruecklieferung der originale zu verhalten, vom jahr 1771
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 459
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1673 Anm.
- Belegtext:
[Überschrift:] verordnung fuer die cancelleyverwandte wegen der expeditionen, vom 27. april 1748
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 898
- Datierung: 1787
Fundstelle: KurpfSamml. IV 1052
- Belegtext:
die expedition [am Reichskammergericht] geschah unter vorsetzung des kaiserlichen namens und aufdrueckung des kaiserlichen siegels. man findet auch schon unterschriften ganz allein von kanzleiverwandten
Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat I 460
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- Datierung: 1805
Fundstelle: RepRecht XII 208 Anm. k
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Kanzleiverwandte (II)
Erklärung:
sonstige rechtliche Bestimmungen.
Sachhinweis:
Frischlin 499; Paul,WB.5 750 s. v. verwandt; SchwäbWB.
IV 200; VorarlbWB. II 19.
Kanzleiverwandte (II 1)
Kanzleiverwandte (II 1 a)
Erklärung:
Bestellung, Vereidigung, Entlassung.
- Belegtext:
ich globe und schwere ... trew ... zu sein, zu deme alle sachen, so mir alß einem secretario oder cantzleyverwandten heimblich vertrawet werden, ... niemandten, alß denen sich gebueret, [zu] offenbahren
Datierung: 1559
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 166
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1572
Fundstelle: CDSiles. XI 212
- Belegtext:
in ... unser cantzleyordtnung ußfüerlichen gesetzt und verordtnet [ist], wie es mit annehmunge und bestellung der räthe, cantzleyverwandten ... und deren
aller verpflichtunge gehalten werden [soll]
Datierung: 1576
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Sehling,EvKO. XIV 502
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll ... keiner in die canzeley fuer einen schreiber, copisten oder canzley verwandten auff und angenommen ... werden, er habe sich dan ... vnß [Herzog]
und vnser canzley mit einem koerperlichen eyde verwand gemacht
Datierung: um 1580
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 376
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[Überschrift in Regierungsordnung:] der secretarien und cantzleyverwanten eydes-pflicht
Datierung: 1606
Region/Autor/Textsorte:
Anhalt-Bernburg
Fundstelle: KritJurWB. 5. u. 6. Alphabet 132
- Belegtext:
soll ihme [cantzler] ... angelegen seyn ... die bestallungen unserer cantzley-verwandten
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 685
- Belegtext:
huldigung der cantzleyverwandten. anno 1674 ... seind alle bediente von allen balleyen der hoch. fürstlichen cantzley ... nacher hof bescheiden und ... darauff ... von allen diesen
bedienten die handgelübd genommen und alle solche cantzleyverwandte dadurch ... zu ihren bedienstungen confirmirt worden
Datierung: 1674
Fundstelle: WürtDienerb. 3
- Belegtext:
nachdem ... allezeit ... die raethe, secretarii, registratores, cancelley-verwandte und uebrige cancelley-bediente ... von directore und raethen in eyd und pflichten genommen ... worden
Datierung: 1719
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 397 Anm..
- Belegtext:
dependiret die annahme aller cantzley-verwandten, vom hoechsten biß zum nidrigsten, lediglich von dem gutbefinden des landes-herrns
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 89
- Belegtext:
saemmtliche canzleyverwandte [des Reichskammergerichts] stehen unter dem churfuersten von Maynz, welcher sie aufnimmt, absetzt
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 145
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die ernennung saemmtlicher kanzley-verwandten [des Kirchenrats] geschah zeither nach erfolgter denomination von seiten des collegii im geheimen consilio; kuenftig wird sie vom collegio selbst geschehen
Datierung: 1818
Fundstelle: Weber,SachsKR. I 1 S. 285.
Kanzleiverwandte (II 1 b)
Erklärung:
zur Frage der Parität:
Kanzleiverwandte (II 2)
Erklärung:
Dienstaufsicht.
- Belegtext:
"dem Kanzler ... in seiner Neubestallung von 1508 anempfohlen wird, auf die Innehaltung einer solchen [Kanzleiordnung] seitens der cantzleyverwanten zu achten"
Datierung: 1508
Fundstelle: Vogelgesang,PfälzKanzlei 39
- Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 30
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wir [Herzog] wollen vnns ... vorbehaltten habenn ... die erkanntnus vnnd straff der vngehorsamen cantzleyverwandten
Datierung: 1550
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 176
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll er [oberster Secretarius] ... die cantzley verwandten zur arbeitt vnnd vleissigem concipirenn vnnd schreibenn anhaltenn, sie ... vnderweissenn vnnd,
da er einigen vnfleiß ... spuren wurde, sie ... ernstlich straaffen
Datierung: 1566
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 274
- Datierung: 1566
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 293
[weitere Angaben: vgl. ebd. 403]
- Belegtext:
wa sich ainer oder mer cannzley verwandtenn zuwider der canzleyordnung ... halten wuerde, daß alßdann statthalter, landhouemeister, cantzler vnd andere, inn derenn verwaltung
dieselbig vnngehorsam person ist, sollich vnngehorsamen ... straffen ... soll
Datierung: 1569
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 369
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig-Wolfenbüttel
Fundstelle: Ruhnke,Hofmusikkoll. 44
- Belegtext:
wo aber von ... canzleyverwandten ... gefrevelt sollte werden ..., gegen denselbigen wöllen wir [Markgraf] uns ... geburliche straff zu statuiren ... vorbehalten haben
Datierung: um 1575
Region/Autor/Textsorte:
Baden-Baden
Fundstelle: Kern,HofO. II 117
- Datierung: um 1580
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 363
- Datierung: 1588
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 24
- Belegtext:
sollen ... die secretary ... darob sein, das dergleichen [Bruch der Verschwiegenheit] von denn cannzleyverwohnnten, mit welchen sie sich nit sollen zu gemain machen, nit beschehe
Datierung: 1608
Fundstelle: QBehGBayr. 373
- Datierung: 1617
Fundstelle: LVerordnLippe I 355
- Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 137
- Datierung: 1660
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 374
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- Belegtext:
die reservat-sachen, so wir [Herzog] vnß vorbehalten, seyen ... die erkanntnus vnd straaff der vngehorsamen cantzley verwandten
Datierung: 1660
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 377
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- Belegtext:
da sich ... zuetruege, das einer ... [der] ihnen secretarien untergebenen canzleiverwanten in seinen dienst nachlessig oder ungehorsamb were ..., so sollen
sie secretarien solches keineswegs ... aus sich abstrafen, sondern es ... unserm obristen hofcanzlern anzaigen
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 544
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- Datierung: 1669
Fundstelle: FormulaeCancel. 137
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
da ein oder ander unter denen cantzley verwandten und dienern sich nicht der gebühr verhielte, so soll der cantzley-director ihm anfenglich seiner ampts gebühr erinnern, zum fall
solches nicht würckte, solches collegialiter noch scharffer wiederholen und endlich ... es uns offenbahren
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 55
- Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr. 244
- Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 318
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- Belegtext:
der director [bei der breslauischen Oberamtsregierung] muß ... besonders auf die conduite der secretarien, registratoris und sämmtlichen kanzlei-verwandten
achtung geben und dahin sehen, daß sie ... ihrer instruction überall nachleben
Datierung: 1742
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 372
- Belegtext:
daß ... der churfuerst als erzkanzler ... maengel und gebrechen von allen kanzleyverwandten [des Reichskammergerichts] und von jedem besonders bey dem
eid, womit er dem k.g. zugethan, erkundige und abschaffe
Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 270
Kanzleiverwandte (II 3)
Erklärung:
besondere Ge- und Verbote in Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit.
vgl.
Kanzleiverwandte (I).
- Belegtext:
soll ein jeder ... vnser [kurfürstlicher] canzleyverwanter nach seinem stand ains erbarn vnd redlichen lebens, wesens vnd kleidung sein, furen vnd tragen,
sich keiner mit dem andern weder mit worten oder werken in keinerley weis' einlegen, in unfridlichen streit sich nit geben noch ander an sich henken, partheyen, neid, zwispaltung, widerwillen vnd feindschaft
vndereinander erwecken oder furnemen, bey vnser straff vnd vngenad, besunder ein jeder dem andern freundschaft vnd gueten willen, wie sich geburt, erzeigen oder freundlich leben, auch sich leichtfertiger
wort vnd vil mehr der werk enthalten, damit in alweg vns vnd inen selbst kein schad, nachred oder schimpff daraus erwachse; vnd wo einer vber den andern beschwernus oder anligen hette, soll er es dem
andern umb abstellung desselben guetlich vndersagen. wo das nit helffe, an unsern hofmeister vnd räth seiner notturft nach bringen, die einsehung darin haben; vnd so das auch bei dem vngehorsamen nit angesehen wirdet, alsdan an vns langen lassen
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 30
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- Belegtext:
ist vnnser [herzoglicher] ... beuelch, das vnnsere hofmaister, cantzler, cantzley, chammer vnnd visitation rhett, desgleichen alle anndere cantzley verwandten
von niemands ..., mit denen sie ambts vnnd diennsts halber zu thun habenn, one vnnser genediges erlauben ainiche schengk nemen
Datierung: 1553
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 245
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ain ydlicher vnnser canntzley uerwondter soll eines gotsforchtigen erbern wesen vnnd wanndls sein, auch sich kainer gegen dem andern in vnnotwenndige zenckh oder feindschafft einlassen.
khain canntzley uerwondter soll on vnser [Herzog] vnd vnsers hofmaisters, stathalters vnnd cantzlers wissen vnd erlaubnuss hinweckh reiten
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 104f.
[weitere Angaben: ebd. 156]
- Belegtext:
ist hiemit vnnser befelch: wann vnserer cantzley verwandten einer ... inn vnnsern oder seinen geschefften verraisen will, innsonderheit so er ein zeitlang aussenbleiben würde,
das er mit rath vnnd wissen vnnsers cantzlers oder cantzley verwallters ainen an sein statt substituire
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 222
- Belegtext:
unsere [kaiserliche] canzleiverwante in gmein sollen auch kein frembte ungebührliche prasserei und spilgesellschaft in unser canzlei zuelassen
Datierung: 1564
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 311
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- Belegtext:
so feur oder lermansgeschrey ußging, so soll alles das hofgesindt, so nit raisig ist, dennechsten dem schloß und unserm gnedigen herren mit iren wehren zulauffen und darin bleiben biß uff weitern bescheidt
..., [sollen] auch die schreiber und cantzleiverwanten der cantzley zulauffen und daselbsten bleiben
Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Baden-Durlach
Fundstelle: Kern,HofO. II 310
- Datierung: 1569
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 331
[weitere Angaben: vgl. ebd. 332f.]
- Belegtext:
sollenn ... vnnsere [herzoglichen] ... cantzleyverwandten sommers zeitten, alß von Matthie bis Galli, morgens zu sechs vhrn bis neuene vnnd nach essenß
von zwelff vhrn biß viere, von Galli aber bis ... Mathie, also im winnter, morgenß zu sibenn vhrn bis zehenn vnd nach essenß von ain bis fuenff vhrn alle tag ausserhalb der sonn- vnnd anndern feyrtaeg
... gewisslich im rath vnnd an jerenn verrichtungen sein
Datierung: 1569
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 395
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
[Verpflichtung,] waß die kantzleiverwandten in der cantzlei heimlichs sehen, horen, schreiben oder lesen ..., niemandt zu offenbaren
Fundstelle: MünsterKzlO.(1574) 256
- Belegtext:
sollen ... alle cantzleyvorwandten ... keine furstlichen noch parteyenbrieffe oder handlung von dem furstlichen hoffe in ire heuser oder herbergen tragen
Datierung: 1575
Region/Autor/Textsorte:
Pommern
Fundstelle: Kern,HofO. I 111
- Datierung: 1578
Fundstelle: Carlebach,BadRG. II 152
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- Datierung: um 1580
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 371
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1588
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 24f.
- Datierung: 1592
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 33
- Datierung: 1592
Fundstelle: Kleinau,Wolfenbüttel 26
- Belegtext:
ist vnnser [herzoglicher] ernstlicher beuelch, das alle vnnsere ... cantzlej verwandten sich ... solcher henndel, dardurch vnnsere eigene vnnd ihnen zuuerrichten
vfferlegte sachen verhindert werden moechten, gentzlich entschlagen
Datierung: 1597
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 501
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
damit auch die cantzleyverwandten ahnbefohlene sachen beßer und mit mehreren fleiß könten abwarten und man sie desto fruchtbarlicher zu gebrauchen habe, soll ... kein zecherey auff der cantzley gestattet werden
Datierung: 1605
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 163
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das alle raeth vnd canzleyverwandte dero landtsfuerstliche jura vnd oberkheit, glaidtliche, vorstliche, zoll- vnd alle andere gerechtigkheit fleißig in achtung nemmen vnnd geburender
masßen handthaben, auch ... all ... ordnungen wie zuegleich dero landtrecht in fleißiger observanz haben vnd darob steiff halten
Datierung: 1609
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 369 Anm.
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1614
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: Kern,HofO. II 159
- Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 163
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1619
Fundstelle: SchaumbLippeLVerordn. I 394
[weitere Angaben: ebd. 396]
- Belegtext:
soll ... ein jeder canzleiverwanter ..., ob ime etwas ... zu concipieren oder zu schreiben vertrauet wirdet, den gewohnlichen stylum unserer canzlei gebrauchen
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 456
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
solle sich niemandt von unsern hofdienern, canzleyverwandten ... unterstehen, einige arbeit bey den handwerkhsleuthen ohne unser oder unser rähte vorwißen machen zu laßen
Datierung: 1636
Region/Autor/Textsorte:
Oberpfalz
Fundstelle: Kern,HofO. II 208
- Belegtext:
daß unsere secretarii und sämtliche canzeley-verwandte, wes standes oder würden sie seyn, sich [in partheyen-sachen] dergleichen händel und sachen gänzlich äussern und enthalten
Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 50
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
zu der obern cantzleythuer sol ein jeder cantzley-verwandter ... den schluessel haben
Datierung: 1639
Fundstelle: LübKanzlO. 78
- Belegtext:
sollen die kanzleiverwandten die wochen, sonn- und festtagspredigt nicht liederlich versäumen
Datierung: 1642
Fundstelle: Pischel,VerwWeimar II 153
- Belegtext:
unsere ... canzley-verwandten ... sich aller buergerlichen handthierung und gewerbes enthalten sollen
Datierung: 1646
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 165
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 130
- Datierung: 1652
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 137f.
- Datierung: 1656
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 96
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- Datierung: 1660
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 373, 380-382
- Belegtext:
wird er verwalter wie auch uebrige cantzley- und leserey-verwandten ihren obhabenden pflichten gemaeß ... ernstlichen ... erinnert, alles dasjenige, was
in dem rath und der cantzley in einem oder anderen vorgehet, in geheim zu halten, auch sonsten von der heimlichkeit des hoechsten gerichts ... das geringste nicht zu offenbahren
Datierung: 1662
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 98
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- Belegtext:
so bald von einer sache zu deliberiren ist angefangen, soll kein ander secretarius oder cantzley-verwandter in die rathstube kommen, wo er nicht außtruecklich gefordert wird
Datierung: 1663
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 185
- Belegtext:
sollen unsere [herzoglicher] cantzley-director, rähte und cantzley-verwandte ... gottes wort bey sonn- und feyer-tagen, auch wenns möglich in der wochen, fleißig hören
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 54
- Belegtext:
unsern sämtlichen cantzley-verwandten ..., ihren freunden und bekandten einen vortheil zu machen und dieselbigen vor andern, welche vor der zeit suppliciret oder ihre notturfft
eingebracht, einiger massen zu befoder n, ... bey ... straffe verbotten seyn soll
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 63
- Belegtext:
es sollen ... die secretarii und andere cantzleyverwandte ohne erlaubnüs, so lange die rähte in der cantzley seynd, nicht weg und nach hause gehen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 64
- Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 76
- Datierung: 1673
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 107
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- Datierung: 1674
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 269
- Datierung: 1677
Fundstelle: QBehGBayr. 227
- Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr. 240
- Belegtext:
solle kainer aus den canzleyverwandten bey vnausbleiblicher straff sich anmassen, die beschaid, beuelch, signaturn oder anders abzuschreiben vnd den partheyen selbs hinauszugeben
Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr. 242
- Datierung: 1684
Fundstelle: Schneidt,Thes. II 1465
- Belegtext:
der registrator und uebrige cantzley-verwandte ... ernstlich angewiesen werden, von der cantzley keine original acten oder schriften jemandten en particulier zu communiciren
Datierung: 1692
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1672
- Datierung: 1693
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 406
- Belegtext:
die cantzley-verwandten und gerichtsschreiber ..., so auff ungestempelt papier etwas ausgefertiget, zwey rthlr. erlegen und in entstehung guetlicher zahlung sofort deshalben exequiret werden
Datierung: 1707
Fundstelle: CCNass. III 26
- Datierung: 1711
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: Moser,Hofr. I Beil. 70
- Belegtext:
woellen wir unsern raethen, amptleuten, canzley-verwandten ... verbotten haben, einigen wein, er seye gleichs selbs von ihren guetern gewachsen oder nicht, auszuzaepffen oder auszuschencken
Datierung: 1715
Fundstelle: BadLO. 320
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Datierung: 1715
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 168
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
kein ... cancelley-verwandter ... bey verlust seiner bedienung einiger parthey advocando, consulendo, describendo, aliquid ex actis communicando noch sonst auf einige art directe
aut indirecte bedienet oder behuelflich seyn sollte
Datierung: 1716
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 454
- Belegtext:
wir [Kaiser] wollen ... besonders geboten haben, dass keiner von unsern räthen und canzleiverwandten, so zu diser unserer canzlei [böhmische
Hofkanzlei] angenomen wird, einem andern herrn, commun- oder privaten bedienet seie, vil weniger unter pflicht und bestallung sich gebrauchen lassen möge
Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 312
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 319
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
ist denen secretariis, registratori und cancelleyverwandten bedeutet worden, von denen kuenfftighin zu eroefnenden oder noch nicht communicirten end- und formlichen bey-urtheln,
sie seyen von der cancelley oder auswaertigen rechts-gelehrten abgefasset, denen partheyen oder ihren anwaelden oder sonsten jemanden keine abschrifften außzustellen oder abfolgen zu lassen
Datierung: 1720
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 426 Anm.
- Belegtext:
sollen ... alle ... unsere canzley-verwandten ... allhier [zu Bayreuth] haeuslich wohnen
Datierung: 1723
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 80
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
keiner von den canzley-verwandten die advocaten und procuratoren an dem tische oder im hause haben und mithin allen schein einer genauen verstaendnis vermeiden soll
Datierung: 1723
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 91
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1723
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 94
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1723
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 100
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
decret, daß die canzley-verwandten sich des advociren enthalten sollen
Datierung: 1726
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 109
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1736
Fundstelle: Wintterlin,BehWürt. I 140
- Datierung: 1743
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 571
- Belegtext:
wer von allen canzleyverwandten um die ... gesetzte zeit nicht erscheinet ... und keine ... entschuldigungs-ursache ... wissen laesset, ... der soll einen guten groschen in die neglecten-buechsen erlegen
Datierung: oJ. (vor 1751)
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Ansbach
Fundstelle: Moser,KlSchr. I 494
- Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 151
- Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 157
- Belegtext:
sind ... saemmtliche canzleyverwandten ... ihrer schuldigkeit dahin erinnert, daß sie dieselbigen [Ausfertigungen] beschleunigen
Datierung: 1771
Fundstelle: Kopp,HessGer. II 334
- Belegtext:
kein kanzleiverwandter sol ... den parteien in ihren sachen rathen oder andere schriften verfassen, sohin nicht advociren oder beistand leisten
Datierung: 1779
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Elsaeßer,Kanzlei. 5
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- Belegtext:
erinnerung an die kanzlei-verwandte, als taufpathen in maenteln zu erscheinen
Datierung: 1792
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. II 627
- Datierung: 1797
Fundstelle: KurpfSamml. V Reg. 32
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- in Google Books
- Datierung: 1804
Fundstelle: BadKirchInstr. 394
- Belegtext:
bey ... strafe ist auch allen kanzley-verwandten, justiz- und kameral-beamten, welche seit ... 1805 eine anstellung erhalten haben oder ... auf eine andere stelle versezt oder
befoerdert worden sind und mit deren gehalt eine veraenderung vorgegangen ist, der verkauf ihres besoldungs-holzes verboten. decr. ... 1807
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 333
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Kanzleiverwandte (II 4)
Erklärung:
Entlohnung.
- Belegtext:
[Überschrift:] extract, waß bei der regierungß zeitten den verordneten herrn statthaltern, räten, gelärtten, secretarien, canzleiverwandten ... vermög ihrer bestallungen zum underhalt gehabt
Datierung: nach 1581
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: ZWestf. 59, 1 (1901) 139
[weitere Angaben: vgl. ebd. 141]
- Belegtext:
[in Hofordnung:] vnseren secretarien vnd cantzley-verwandten sollen zu jeder malzeit sechs essen vnd dabey nottuerfftig bier gelangt werden
Datierung: 1595
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 461 Anm.
- Datierung: 1595
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 462 Anm.
- Belegtext:
damit ... mit den canzlej gefellen richtig vmbgangen vnd gleicheit zwischen vnsern canzlej verwandten gehalten werde, wollen wir [Fürstbischof], das ...
in vnser canzlej eine lade mit zweien vnterscheidtlichen schlossern verordnet sey, ... darin alle canzlej gefelle ... neben einem register, so darzu zu halten, eingelegt vnd verwarlich beisammen gehalten
vnd alle halbe jahr mit rahdt vnsers canzlaers außgetheilet ... werden soll
Datierung: 1610
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 52
- Belegtext:
von deren [der Standeserhöhungen] tax ... die decimae in die gemeine bibalien der cantzley-verwandten kommen
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 296
- Belegtext:
[Kostgeld] canzleyverwandten jedem wochentlich 1 rthlr.
Datierung: 1624
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 257
- Belegtext:
was ... von bibalien, juribus cancellariae und ... verehrungen in die canzlei kombt, darüber soll er [taxgegenschreiber] ... daran sein, dass solche geföll nicht in die tax, sonder in ein andere nebentruchen
eingelegt und es sonsten damit gehalten werde wie mit der taxtruhen, auf dass die canzleiverwanten ... in der austhailung sich destoweniger ainicher weiss vervortheilt zu sein beclagen mügen
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 467
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
canzeley-verwandten jedem an besoldung 25 rthlr. und für die kleidung 10 rthlr., zusammen 35 rthlr.
Datierung: 1634
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 224
- Datierung: 1647
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 494
[weitere Angaben: vgl. ebd. 495]
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1647
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 498
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1652
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 268
- Belegtext:
[die] cantzley-verwandten ... ein jeder seine besoldung auß handen deß taxatoris gegen behoerigen schein erwarten [sollen]
Datierung: 1658
Fundstelle: SammlReichshofrat 303
- Belegtext:
solle ... ein bestaendiges register auf der cantzley offentlich gehalten und in dasselbige ... alle taxbahre expeditiones ... eingetragen werden, damit ... jeder cantzley verwandter,
was ... in die theilung kommen, wissen moege
Datierung: 1658
Fundstelle: SammlReichshofrat 305
- Belegtext:
nachdeme sich begeben mögte, dass einem aus denen canzleiverwanten zu zeiten zwei dienst zugleich anvertrauet würden, als haben wir [Kaiser] ... resolviert,
dass demselben keinesweegs doppelte, sondern nur die einfache, doeh die gröste besoldung unter beeden diensten geraichet werden solle
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 541
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
durch vil jahr ... ihme [taxator] als andern canzleiverwanten ausser der jurium cancellariae und bibals auch ein absonderliche verehrung, collationir- concipier- schreib- und schnurgeld gegeben ... worden
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 552
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
[Überschrift in Kanzleiordnung:] lista, nach welcher der taxator bei der n.-ö. expedition denen canzleiverwanten die besoldungen jährlich zu geben hat
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 579
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die sportulae ..., welche die partheyen entrichten, sollen ... von denen cantzley-verwandten ... in einen kasten gelegt ... und von unsern [herzoglicher] cantzley-director unter sie vertheilet werden
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 55
- Belegtext:
wir [Kaiser] auch zu erhaltung gueter einigkeit unter unseren gesambten hoch- und nideren canzleiverwanten für guet befunden, dass ... alle ... bei allen
drei canzleien vermög dieser verneuerten taxordnung eingehende gelter in ein universaltaxambt eincassiert und ... vertheilet werden sollen
Datierung: 1683
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 4
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
was ... die sonsten vor diesem dem hofcanzler, vicecanzlern, secretarien und denen übrigen canzlei-verwanten zu raichen gewöhnliche neue jahr, holz- und kerzendeputat, taxierte
verehrungen ... anbelangt, dieses alles ... wollen wir ... genzlichen abgestellt und aufgehebt haben
Datierung: 1683
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 8
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 584
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
dann dadurch denen cantzley-verwandten eine neue ... arbeit aufgebuerdet wird, folglich billig, daß denenselben eine ergoetzlichkeit dafuer zugewandt werde
Datierung: 1712
Fundstelle: CCLuneb. II 1 S. 389
- Datierung: 1712
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 63
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1723
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 928
[weitere Angaben: ebd. 1673 Anm.]
- Datierung: 1742
Fundstelle: CCLuneb. II 1 S. 389
- Datierung: 1746
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 704
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
die für die untere canzley-verwandte ... bewilligte zahlung auß dem tax-ambt respectu deren von jeden genüsßenden hof-quartier
Datierung: 1746
Fundstelle: MittÖstArch. 3 (1950) 226
- Belegtext:
saemmtliche canzleyverwandte [des Reichskammergerichts werden von] dem churfuersten von Maynz ... salarirt
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 145
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es betragen ... die diaeten fuer ... einen registrator, landbaumeister und canzleyverwandten 1 1/3 rthlr.
Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1081 Anm.
- Datierung: 1800
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 84 (1967) 342
Kanzleiverwandte (II 5)
Erklärung:
sonstige Rechte.
- Belegtext:
geburt ... der erst tisch inn der turnitz den secretariis und amptleuten, der ander tisch den canzleyverwandten und ... alten erbarn dienern
Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Baden-Durlach
Fundstelle: Kern,HofO. II 135
- Belegtext:
wan ... wir [Fürstbischof] nit vff dem schloß predigen lassen, sonderen auß vnserem hofflager zur kirchen reiten oder gehen wollen, so sollen ... in der ordnung ... vnser hoffmarschalck
mit den anderen vom adell vorher gehen, vnsere raethe aber, beide geistlich vnnd weltlich, die negsten hinder vns sein, darauf secretarien, cantzlei-verwandten vnnd das ander gesinde denselben gestracks zuruegk folgen
Datierung: 1588
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 461
- Belegtext:
die canzleiverwandte und hofgesind der mehrer teils ire gutter nit besteuren
Datierung: 1595
Fundstelle: WürtLTA.2 I 297
- Belegtext:
wann ... unter unseren vornehmen dienern als ... cantzley-verwandten ... todes-faelle zutragen und ihre erben im heil. roem. reich seyn und bleiben ..., dieselbe mit abziehung
des dritten pfennings gaentzlich verschonet bleiben [sollen]
Datierung: 1623
Fundstelle: BrschwLO. IV 6 S. 3
- Belegtext:
wir ... fuer billig erachten, daß in regula alle canzley-verwandte von den obsignaturen und inventuren [nach ihrem Tode] wie bishero ... befreyet seyn
Datierung: 1733
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 280
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
ist ... niemand als unsern ministern und wirklichen raethen, in hofdiensten stehenden ... secretairen und canzleyverwandten ... damit [mit zollbefreyung] zu willfahren
Datierung: 1734
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Ansbach
Fundstelle: Elsaeßer,BeitrKanzlei. 180
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- Belegtext:
in denen städten mit dem bürger-recht die brau-gerechtigkeit erlanget wird, auch solche denen räthen und canzley-verwandten vergönnet ist
Datierung: 1769
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg-Bayreuth
Fundstelle: ArchOFrk. 23, 2 (1907) 82
- Belegtext:
in sterbfaellen oder bey dem abzug ... eines ... ritterschaftlichen kanzley-verwandten und dieners wird ihm oder seinen relicten die nachsteuer-befreyung von dem exportirenden vermoegen zugestanden
Datierung: 1778
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. II 235
Kanzleiverwandte (II 6)
Erklärung:
Gerichtsstand.
vgl.
Kanzlei (B II 2 a).
- Belegtext:
wann jemand von unsern [herzoglichen] cantzley-verwandten wegen seiner liegenden stadt-gründe und häusern von einem andern, wer derselbe auch ist, mit recht
belanget wird, solches nur alleine vor der cantzley oder dem land- und hoff-gerichte per appellationem geschehen und verrichtet werden soll ...; da aber einer unser cantzley-verwandten einen bürger oder
einwohner in einerley wege zu rechte besprechen wolte ..., so soll derselbige kläger des beklagtens forum und jurisdiction folgen und den judicialibus in allem als ein forensis gebührende folge thun
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 66
- Belegtext:
sollen alle ... canzleyverwandte ... so wohl in personalibus als realibus vor vnserer stiffts regierungs canzley besprochen werden
Datierung: 1714
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 150
- Belegtext:
unter dem foro der regierung stehen und bleiben in civilibus und criminalibus allerley rechts-ansprueche, sie moegen real oder personal seyn, alle personen, so in und bey saemtlichen collegiis stehen,
von dem groesesten bis zum geringsten canzley-verwandten
Datierung: 1746
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 319
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
ueber die saemtliche canzley-verwandte kan der reichshof-rath sich mit allem fug der gerichtbarkeit aus eben denen gruenden anmassen, aus welchen das [Reichs-]
cammergericht solche ueber dasige canzleypersonen behauptet
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. II 101
- Belegtext:
unter seinem [des Königsberger Oberburggrafen] gerichtszwange stehen ... die geheimen kanzleyverwandten
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 158
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kanzleiverwandtenstube
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