Wort davor: Kanzleiverwaltung

kanzleiverwandt
Erklärung: zum Personal einer Kanzlei gehörend.
vgl. kanzleianverwandt, Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleiverwandte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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