Wort davor: Kanzleiverwaltung
kanzleiverwandt
Erklärung:
zum Personal einer Kanzlei gehörend.
vgl.
kanzleianverwandt,
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
wir [Kurfürst] heißen ... vnserm hofmeister, statthalter, canzler, räthen, secretarien, schreibern vnd allen andern ... canzlei verwanten personen bei den
pflichten, damit sie vns verstrickt, dieser vnser canzleiordnung ... getreulich ... zu geleben
Datierung: 1525
Fundstelle: AmbergKzlO. 59
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 183
- Datierung: 1569
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 332
- Datierung: 1569
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 323
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1578
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 399
- Belegtext:
die cantzlei verwandte gesellen sollen eine sondere schlafkammer haben
Datierung: 1581
Fundstelle: MLiv. II Mitau 25
- Belegtext:
solle ... der cantzleyverwalter [des Reichskammergerichts] gute obsicht haben, daß bey ihme und anderen cantzley- und leserey-verwandten
personen dasjenige, worzu ihnen ... bemeldte ordnung, abschied, memorialien und geleiste eyd und pflichten verbinden ..., richtig eingehalten [wird]
Datierung: 1656
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 91
[weitere Angaben: vgl. ebd. 104]
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- Datierung: 1656
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 92
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- Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 66
- Belegtext:
[wir, Herzog] fuegen hiemit ... allen ... cantzeley-verwandten beamten und bedienten ... zu wißen
Datierung: 1724
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 1247
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kanzleiverwandte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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