Wort davor: Kanzleiverstoß
Kanzleivertrag
Erklärung:
Übereinkommen zwischen Kaiser und Erzkanzler des Reichs bezüglich der Reichskanzlei.
vgl.
Kanzleiverkommnis.
- Belegtext:
erneuern wir [Leopold II.] ... die von unsern vorfahren am reich ... mit churfürst Johann Friederice Karl getroffene kanzleyverkomnisse [ua. Übereinkünfte udgl.]
... dergestalt, dass die erwähnten vergleiche, resolutionen und erklärungen dieselbe kraft und wirkung allerdings behalten und haben sollen, als wären sie und jeder derselben diesem unseren gegenwärtigen
canzleivertrag von wort zu wort eingerückt
Datierung: 1790
Fundstelle: ArchÖG. 84 (1898) 495
- Belegtext:
nachdem nicht nur in vorderen kanzleiverträgen jederzeit verordnet war, sondern es auch der guten ordnung und den bisherigen wahlkapitulationen gemäss ist, dass ...
Datierung: 1790
Fundstelle: ArchÖG. 84 (1898) 495
[weitere Angaben: vgl. ebd. 500]
Wort danach: Kanzleiverwalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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