Wort davor: Kanzleiverordnung
Kanzleiverrichtung
Erklärung:
Abwicklung der Kanzleigeschäfte, auch das Kanzleigeschäft selbst.
vgl.
Kanzleigang.
- Belegtext:
was in allerley canzley verrichtung zue observieren [sei]
Datierung: 1609
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 368 Anm.
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
unsere [herzoglichen] hofräte ... zum wenigsten von achten bis neunen unsern canzleiverrichtungen mit beiwohnen
Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 127 Anm.
- Belegtext:
dem verwalter [der Kanzlei des Reichskammergerichts] die befoerderung der cantzley-verrichtung oblieget
Datierung: 1656
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 92
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- Belegtext:
die aufsuch- und complirung der acten ein sonderbahres stueck der cantzley- und lesereyverrichtung [ist]
Datierung: 1662
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 100
[weitere Angaben: vgl. ebd. 102]
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- Belegtext:
[ist] zuo besorgen, daß ins künfftige [die canzelisten] ... denselben [sitzgelter und schreiber-emolument einbringenden Kommissionen]
auch nachiagen und also zuo höchstem nachtheil des oberkeitlichen diensts sich von ihren cantzley-verrichtungen distrahiren laßen wurden
Datierung: 1680
Fundstelle: BernStR. V 383
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll derselbe [Kanzleibediente] solches [Verreisen] mit vorwissen und einwilligung unsers hofcammerpraesidentens vorkehren ..., damit man wissen moege, wie
die canzleiverrichtung indessen anzustellen seie
Datierung: 1717
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 243
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
durch den abfall von Schlesien gewiß die helfte derer canzleiverrichtungen cessireten
Datierung: 1749
Fundstelle: Kretschmayr-Walter II 262
- Belegtext:
[jemand wird] demselben [obersecretair] ... in den canzley-verrichtungen adjungirt
Datierung: 1793
Fundstelle: GöttingenMag. 2 (1793) 323
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- digitalisiert von der UB Bielefeld
Wort danach: Kanzleiversehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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