Kanzleiverhör
Erklärung:
gerichtliches Verhör vor einer Kanzlei (B II).
sprachliche Erläuterung:
oder Kanzleiverhörung?
vgl.
Kanzleitag.
Wort danach: Kanzleiverkommnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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