Wort davor: Kanzleiverfassung

Kanzleiverfolg
Erklärung: Geschäftsvorgang in einer Kanzlei.

Wort danach: Kanzleiverhör

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten