Wort davor: Kanzleiverfassung
Kanzleiverfolg
Erklärung:
Geschäftsvorgang in einer Kanzlei.
- Belegtext:
[Kurfürst ist] nicht zuzugeben gesonnen ..., daß individuen meiner kanzlei ohne mein vorwissen kanzleiverfolgen eine publizität zu geben sich anmaßen
Datierung: 1790
Fundstelle: NrhAnn. 151/52 (1952) 324
Wort danach: Kanzleiverhör
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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