Kanzleiverfall
Erklärung:
die einer Kanzlei zufallende, dh. zustehende, Kanzleigebühr.
vgl.
Kanzleigefälle.
Wort danach: Kanzleiverfassung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten