Kanzleiverfahren
Erklärung:
gerichtliches Verfahren vor einer Kanzlei (B II).
vgl.
Kanzleiprozeßordnung.
Wort danach: Kanzleiverfall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten