Wort davor: Kanzleiunkosten

Kanzleiurkunde
Erklärung: von einer Kanzlei ausgestellte 1Urkunde.
vgl. Kanzleiausfertigung.

Wort danach: Kanzleiurteil

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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