Wort davor: Kanzleiübung
Kanzleiunkosten
Kanzleiunkosten (I)
Erklärung:
wie Kanzleiausgabe.
- Belegtext:
dass die taxa der deutschen expedition [der böhmischen Hofkanzlei] ... in eine massam zusamben aufbehalten und darvon die canzleiunkosten abgerichtet [werden]
Datierung: 1637
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 487
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
ohnentbehrliche canzley-unkosten und post-spesen
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 199
- Belegtext:
dem uuterstatthalter sind ... jährlich vierzig franken als kanzleiunkosten zuerkannt
Datierung: 1800
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: AktSammlHelvet. VI 315
Kanzleiunkosten (II)
Erklärung:
wie Kanzleigebühr.
- Belegtext:
damit die staende deß reichs, auch gemeine partheyen, wegen unser cantzley-unkosten sich nicht zu beklagen haben
Datierung: 1654
Fundstelle: Uffenbach(2) 67
- Belegtext:
sollen der oder dieselbe [nachlässige Advokaten] ... zu ersetzung alles schadens und cantzley unkosten ... unnachlaessig angesehen werden
Datierung: 1713
Fundstelle: HessSamml. III 710
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Wort danach: Kanzleiurkunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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