Wort davor: Kanzleiübung

Kanzleiunkosten

Kanzleiunkosten (I)
Erklärung: wie Kanzleiausgabe.

Kanzleiunkosten (II)
Erklärung: wie Kanzleigebühr.

Wort danach: Kanzleiurkunde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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