Wort davor: Kanzleitürhüter
Kanzleiübung
Erklärung:
von oder bei einer Kanzlei vorgenommene (Amts-)Handlung und Inbegriff solcher Handlungen.
vgl.
Gerichtsübung (I),
Kanzleihandlung (I).
- Belegtext:
Christian August Becks ... versuch einer staatspraxis oder canzeleyuebung aus der politik, dem staats- und voelkerrechte. Wien 1754
Buchtitel
- Belegtext:
bey allen staats- und canzeley-uebungen sind zwey hauptstuecke zu beobachten: 1) die sache oder materie, von welcher gehandelt werden soll; 2) die art, selbige abzuhandeln und auszufertigen
Datierung: 1754
Fundstelle: Beck,Staatspraxis 2
- Datierung: 1754
Fundstelle: Beck,Staatspraxis 11
Wort danach: Kanzleiunkosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten