Wort davor: Kanzleitürhüter

Kanzleiübung
Erklärung: von oder bei einer Kanzlei vorgenommene (Amts-)Handlung und Inbegriff solcher Handlungen.
vgl. Gerichtsübung (I), Kanzleihandlung (I).

Wort danach: Kanzleiunkosten

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